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Ein Mensch blättert durch die mehrseitige Einladung zur Personalversammlung 2018. Ein Mensch blättert durch die mehrseitige Einladung zur Personalversammlung 2018. Ein Mensch blättert durch die mehrseitige Einladung zur Personalversammlung 2018. © Personalrat
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Personalrat praktisch: Freistellung für die Personalratsarbeit

Ausgabe 37  -  August 2023

Beschäftigte beraten, an Gremiensitzungen teilnehmen, Personalmaßnahmen für die Personalratssitzung vorbereiten, inhaltlich in der AG mitarbeiten, bei Homeoffice-Begehungen und anderen Arbeitssicherheitsterminen mitlaufen, Vorstellungsgespräche begleiten – Personalratsarbeit ist vielfältig und spannend, kostet aber viel Zeit. Nun ist die Mitgliedschaft im Personalrat jedoch bekanntlich ein Ehrenamt, das man quasi nebenbei, zusätzlich zu der eigentlichen Arbeit macht. Woher nimmt man also die Zeit, die man braucht, um ein Personalrat zu sein?
Das Niedersächsische Personalvertretungsgesetz (NPersVG) sieht zwei verschiedene Wege der zeitweisen Entlastung von der eigentlichen Arbeit für Personalratsmitglieder vor: die anlassbezogene Befreiung von der dienstlichen Tätigkeit (§ 39 Abs. 2 NPersVG) und die regelmäßige Freistellung von der dienstlichen Tätigkeit (§ 39 Abs. 3 NPersVG). Zweck dieser gesetzlich verankerten Regelungen ist es, Personalratsarbeit zu ermöglichen, die nicht abhängig vom guten Willen der Führungskraft ist.
Abhängig von der Anzahl der Beschäftigten steht dem Personalratsgremium ein gewisses Kontingent an Arbeitszeit zu, das für die regelmäßige Freistellung seiner Mitglieder genutzt werden kann. Dabei bleibt es dem Gremium überlassen, ob es wenige Mitglieder voll freistellt – also für 100% ihrer Arbeitszeit – oder viele Mitglieder teilweise freistellt. In unserem Personalrat gibt es beides: einige Mitglieder sind zu 100% freigestellt, einige zu 50%. Eine Freistellung unter 50% ist theoretisch auch möglich, ist aber mit Vorsicht zu genießen: Wenn zu viele Mitglieder kleine Freistellungen haben, leidet unter Umständen der reibungslose Ablauf des Tagesgeschäftes im Personalrat.
Einige Mitglieder haben gar keine regelmäßige Freistellung, müssen aber natürlich trotzdem Personalratsaufgaben übernehmen, wie zum Beispiel die Teilnahme an der Personalratssitzung zweimal im Monat oder die quartalsweise stattfindenden Dienststellengespräche mit dem Präsidium. Hier kommt die anlassbezogene Befreiung von der dienstlichen Tätigkeit ins Spiel. Nach dem Gesetz sind Personalratsmitglieder für die Durchführung von Aufgaben der Personalvertretung von ihrer Arbeit zu befreien. Das bedeutet: Wenn ich in meiner Funktion als gewähltes Personalratsmitglied einen Termin wahrnehme oder eine Aufgabe erledige, muss ich dafür von meinen Pflichten an meiner eigentlichen Arbeitsstelle entbunden werden. Das gilt für alle Personalratsmitglieder – wer keine regelmäßige Freistellung hat, hat also genauso das Recht auf anlassbezogene Befreiung für die Personalratsarbeit. Im Unterschied zu den Mitgliedern mit regelmäßiger Freistellung muss die anlassbezogene Befreiung jedoch jedes Mal der Führungskraft und dem Team angekündigt werden – und natürlich muss auch ein Anlass vorhanden sein. :)
In der Praxis verteilt sich der Großteil der Personalratsaufgaben auf die freigestellten Mitglieder. Vor allem das Tagesgeschäft, die Beratungspraxis, die Bearbeitung von Personalmaßnahmen sowie die Teilnahme an Begehungen, Ortsterminen und Bewerbungsgesprächen werden meist von denjenigen erledigt, die auch ohne Anlass im Personalratsbüro vor Ort sind. Aber weniger häufig vorkommende, terminierte Aufgaben werden gern auch von den sogenannten „nicht-freigestellten“ Mitgliedern übernommen, dann eben mit anlassbezogener Befreiung. Das können zum Beispiel Arbeitsgruppen des Personalrats sein, Gremien der Dienststelle oder Einzeltermine wie Sommerfest, Gesundheitstag usw.
An der Personalratssitzung müssen per Gesetz grundsätzlich alle Mitglieder des Personalrats teilnehmen – unabhängig von der Art der Freistellung.

 

Ich bin dann mal wech!

Ausgabe 37  -  August 2023

Ja, so ist das nun mal. Irgendwann ist Schluss, nicht mit lustig aber mit Arbeit, zumindest mit der in Abhängigkeit erbrachten. Klingt gruselig, das Wort „abhängig“. So war es aber auch nicht. Ich hatte das Glück, mein Arbeitsleben meistens selbstbestimmt mitzugestalten. Dafür bin ich dankbar und weiß das auch sehr zu schätzen.
1995 bin ich zur Universität Hannover gewechselt, in das Institut für Gemüsebau. Ja, so hieß das damals noch. Sehr früh habe ich mich dann im Personalrat des Fachbereichs engagiert, später im Personalrat und im Gesamtpersonalrat der LUH. Damals erging es mir wie den meisten Neulingen in der Personalratsarbeit: stark interessiert, aber mit wenig Ahnung. Aber dank der Kolleg*innen vor Ort konnten Wissensdefizite zum Teil ausgeglichen werden. Andere bestehen bis heute (Tarifrecht).
Diese Unterstützung der Kolleg*innen hat mir sehr geholfen, meinen eigenen Schwerpunkt in der Personalratsarbeit zu finden. Der stand ziemlich früh fest und hat sich in den Folgejahren immer stärker auf das Thema Gesundheit fokussiert. Erste Erfahrungen konnte ich im vom PR initiierten Gesundheitsforum sammeln, später im Ausschuss für Arbeitssicherheit und Gesundheit (ASAG) und natürlich im Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM). Nicht zu vergessen die Mitarbeit im Arbeitskreis Suchtprävention, die eine doch recht intensive Weiterbildung zum Thema erforderte. Ja, ich trinke jetzt keinen Alkohol mehr! Man sieht also, ganz gefahrlos ist die PR-Arbeit nicht und Opfer müssen halt gebracht werden. Der Täterin Anne Schwarz sei verziehen – auch aufgrund der Tatsache, dass Frau Schwarz zu den Kolleg*innen gehört, die meine uneingeschränkte Sympathie erworben haben. Es hat Spaß gemacht, mit ihr zusammenzuarbeiten: Eine nervige, zielorientierte Kämpferin für ihre Sache. Bei meiner Arbeit an der LUH habe ich solche Kolleg*innen immer wieder getroffen. Kolleg*innen, die über das normale Maß hinaus für ihre Aufgabe brannten und vehement vertraten, dabei aber die Kollegialität nicht aus den Augen verloren.
Meine PR-Arbeit bestand zum großen Teil aus Beratung. Beratung zu unterschiedlichsten Fragestellungen wie Arbeitsrecht, Konflikten, Lebenskrisen und natürlich, im Rahmen meiner BEM-Tätigkeit, rund um das große Thema Gesundheit. Gerade die Beratungstätigkeit im BEM hat mir sehr viel Spaß gemacht. Ich konnte immer wieder feststellen, wie engagiert viele Mitarbeiter*innen ihrem Job an der LUH nachgehen und wie wenig es manchmal bedarf, um zu straucheln und auf Hilfe angewiesen zu sein.
Auch das Thema Inklusion lag mir immer sehr am Herzen. Nicht weil ich so ein guter Mensch bin, mit Helfersyndrom und Heiligenschein, sondern weil ich der starken Überzeugung bin, dass ich morgen eventuell genau diese Hilfestellung selber benötigen könnte. Deshalb habe ich wenig Verständnis für Vorbehalte gegenüber leistungsgewandelten Kolleg*innen. Mein großes Glück war es aber, mit Kolleg*innen zusammenarbeiten zu können, die mit mir zusammen nach Lösungen gesucht haben und mich immer wieder erstaunen ließen, welche unkonventionellen Lösungsansätze man an der LUH verfolgen kann. Dafür sei stellvertretend das Dezernat 2 genannt. Überhaupt kommt es immer auf die individuellen Personen an. Auch bei klaren verwaltungstechnischen Vorgaben gibt es Spielräume, die ausgelotet und genutzt werden können – wenn man nur will. Und ich habe viele Leute getroffen, die wollten, ohne zu müssen. Dafür mein aufrichtiges Dankeschön.
Ein Dankeschön möchte ich auch der LUH als Arbeitgeberin aussprechen. Ich persönlich bin der Meinung, die LUH ist eine sehr gute Arbeitgeberin, die viele Möglichkeiten bietet. Mir hat sie die geboten. Leider kommt es aber bei über 5.000 Beschäftigten im Einzelfall immer wieder auch zu Unstimmigkeiten und Problemen. Aber die kann man ja mit Hilfe des PRs, des BEMs und vieler anderer engagierter Einrichtungen an der LUH versuchen zu beheben. Ich bin ja nicht nur Personalratsmitglied, sondern auch Gärtner (wobei meine Gärtnerkolleg*innen hier vielleicht meine Meinung nicht unbedingt teilen). Meine Liebe zur Natur ist halt vorhanden. Mit Liebe allein lässt sich aber so ein Garten (Versuchsbetrieb) nicht bewirtschaften. Für meine Personalratstätigkeit haben mir die Kolleg*innen den Rücken freigehalten. Nicht selbstverständlich, da gesetzlich eine Freistellung für die PR-Tätigkeit erfolgen muss und dann Arbeit manchmal „liegen“ bleibt. Aber sie haben tapfer durchgehalten und mich beim „Kaffee trinken und palavern“ unterstützt (das gängige Vorurteil über Personalratsmitglieder). Auch hierfür meinen herzlichen Dank.
Rückblickend waren es interessante Jahre hier bei Euch an der LUH. Ich habe viele interessante Menschen kennenlernen dürfen und bin viele neue Aufgaben angegangen. Nicht alles konnte ich abschließen, aber das, was noch anliegt, weiß ich in guten Händen. Vielleicht sogar in neuen Hände, denn wir brauchen Nachfolger*innen und Verstärker*innen für unsere Arbeit. Die Zeiten sind schwierig und die Veränderungen erzwingen immer kürzere Vorlaufzeiten. Dafür brauchen wir weiterhin ein gutes Team.
Heute habe ich ein Schreiben von der Verwaltung bekommen. Ich würde ja demnächst aus dem Dienst ausscheiden und solle doch bitte meine Schlüssel, Personalkarte und anderes am letzten Arbeitstag abgeben. Verbunden mit guten Wünschen für die Zukunft. Ja, das werde ich dann wohl auch so machen: den Schlüssel und, hoffentlich erst sehr viel später, den Löffel abgeben.
In diesem Sinne: Ich bin dann mal wech!
Uwe Spillebeen

 

Rückblick: Gesundheitswoche und Sommerfest

Ausgabe 37  -  August 2023

Mal wieder gab es ein neues Konzept: Nachdem es in der Vergangenheit schon mal einen Gesundheitsmonat und auch schon Gesundheitstage gegeben hatte, sollte es in diesem Jahr eine Gesundheitswoche sein. Und es sollte um Achtsamkeit gehen. Nach einigen Gesprächen im Personalrat entschlossen wir uns, am Donnerstag, 27. April 2023 an der Gesundheitswoche teilzunehmen. Dabei war die Idee, einen Tag der offenen Tür mit einigen Angeboten zu verbinden.
Unser Ansatz war, auf spielerische Weise zu lernen, uns selbst und unserem Umfeld gegenüber achtsam zu sein. Der private und berufliche Stress lässt häufig wenig Raum für ein aufmerksames Miteinander. Mit unseren Angeboten konnten Besucher*innen Fähigkeiten wiederentdecken und ihre Aufmerksamkeit trainieren. Unsere Angebote waren:
Kommunikation mal anders – „Wirres Seil“
Geht’s gemeinsam besser? – „Besenstielkoordination“
Trauen Sie Ihrem Tastsinn – „Überraschungsbox“
Leider hatten wir nicht so viele Besuchende wie erwartet. Ob dies an der nur sehr eingeschränkten Werbung für die Gesundheitswoche lag, bleibt Spekulation. Die Personen, die teilgenommen haben, waren aber sehr begeistert – das ist, was für uns zählt.
Aus diesem Grund entschieden wir uns, dieselben kleinen Spiele zum Achtsamkeitstraining auch nochmal beim alljährlichen Sommerfest anzubieten. Dazu gab es am 13.07.2023 natürlich das traditionelle „Personalratspopcorn“. Leider war der Auftakt des Festes in diesem Jahr ziemlich verregnet. Unter dem großen Pavillon des Personalrats konnten aber zum Glück neben den Personalratsmitgliedern noch viele Besucher*innen Zuflucht finden. Und immerhin freute sich so die von Hitze und Trockenheit gebeutelte Natur im Welfengarten.
Später verbesserte sich die Wetterlage, und das Fest wurde noch ein voller Erfolg. Viele Besucher*innen freuten sich über kleine Erfolge bei unseren Achtsamkeitsspielen und beim Blindenfußball am Stand der Schwerbehindertenvertretung nebenan. Und als gegen 19 Uhr der zweite Hunger zuschlug, ging auch das Popcorn weg wie – …warmes Popcorn.
Wir sagen: Dankeschön allen, die organisiert und mitgemacht haben! Bis zum nächsten Jahr!

 

Personalrat - sei dabei!

Ausgabe 36  -  April 2023

Kinder, wie die Zeit vergeht! Schon wieder ist die Wahlperiode des Personalrats fast rum – nur noch knapp ein Jahr dauert es, bis das Gremium für die nächsten vier Jahre neu gewählt wird. Und wie immer machen wir uns jetzt auf die Suche nach Kolleg*innen, die Lust haben mitzumachen.
Warum Personalrat?
Die Mitarbeit im Personalrat ermöglicht den Blick hinter die Kulissen der Uni. Personalratsmitglieder haben Zugang zu vielen nicht-öffentlichen Informationen und können Zusammenhänge und Hintergründe durchblicken, die anderen oft verschlossen bleiben. Hier lernt man zu verstehen, wie und warum bestimmte Entscheidungen an der Universität entstehen und weiterentwickelt werden. Zudem bekommen Personalratsmitglieder Einblick in sehr viele Bereiche der Uni: Wir sehen, wie in den verschiedenen Einrichtungen gearbeitet und woran geforscht wird. Durch unsere gemeinsame Arbeit sammeln wir Kenntnisse und Erfahrungen im Arbeits- und Tarifrecht und lernen alle für die Arbeit an der LUH geltenden Regelungen gründlich kennen – ein Wissensschatz, der uns in den verschiedensten Situationen hilfreich ist. Zur Vertiefung können gezielte Schulungen dabei helfen, noch sattelfester zu werden.
Ein weiterer großer Vorteil der Personalratsarbeit ist ihr gestalterischer Aspekt: Wer gern an den Stellschrauben der Hochschulpolitik mitdrehen will oder kreativ die Arbeitsbedingungen im Kleinen und im Großen verbessern möchte, ist hier genau richtig. Wir arbeiten intensiv in unseren Arbeitsgruppen, entwerfen Dienstvereinbarungen, die die Arbeitswelt LUH positiv verändern, stellen Infomaterial für die Beschäftigten zusammen. In den verschiedensten Gremien, Ausschüssen, Arbeitsgruppen und Kommissionen der LUH gestalten wir Arbeitsbedingungen mit und begleiten die Entwicklung unzähliger Themen von Arbeitsschutz bis Weiterbildung. In jedem Stellenbesetzungsverfahren, das wir begleiten, in jeder Personalmaßnahme oder Baumaßnahme, die wir bearbeiten, und bei jedem Ortstermin, den wir wahrnehmen, lernen wir dazu und leisten einen Beitrag dazu, gute Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten der LUH zu schaffen und zu sichern. Im Idealfall die Beste aller möglichen (Arbeits-)Welten!
Und auch Menschen mit Helfer*innen-Instinkt finden im Personalrat genug zu tun. Wer gern mit anpackt und sich auch einmal zutraut, unbekannte Themen zu bearbeiten, ist bei uns richtig. Die vertrauliche Beratung von Kolleg*innen, egal ob telefonisch, persönlich oder per E-Mail, nimmt einen großen Teil unseres Alltagsgeschäfts ein. Dabei geht es um die unterschiedlichsten Fragestellungen, von festgefahrenen Konflikten mit Kolleg*innen und Vorgesetzten über Hilferufe bei Überlastung bis hin zu einfachen Fragen zu Eingruppierung oder Elternzeit. Nicht immer bekommt man als Personalrat hier das „Go“, aktiv zu werden, häufig geht es primär ums Zuhören oder auch um einen Ratschlag, wie sich die Beschäftigten in bestimmten Situationen besser wappnen können. Natürlich kann man nicht immer alle Probleme vollständig lösen – aber das Gefühl, das man bekommt, wenn man Kolleg*innen helfen konnte, ist unschlagbar!
Und wie funktioniert das?
Wenn man diese Liste an Aufgaben liest, denkt man sich vielleicht: Klingt interessant, aber wie soll ich neben meiner Arbeit die Zeit dafür finden? Die Personalratsarbeit ist ein Ehrenamt, man macht sie also neben der eigentlichen Arbeit. Um jedoch die Arbeitsfähigkeit des Personalrats nicht vom guten Willen der Vorgesetzten abhängig zu machen, hat die Gesetzgebung zwei Vorkehrungen getroffen. Zum einen müssen alle Personalratsmitglieder für die Wahrnehmung ihrer Personalratsaufgaben im erforderlichen Maße von ihrer regulären Arbeit freigestellt werden. Das gilt zum Beispiel für die zweimal im Monat stattfindende Personalratssitzung sowie das viermal im Jahr stattfindende „Dienststellengespräch“ zwischen Präsidium und Personalrat, an der alle Personalratsmitglieder teilnehmen müssen, aber auch für andere Aufgaben. Zum anderen steht dem Personalrat ein gewisses Kontingent an festen Freistellungen zur Verfügung, das er unter seinen Mitgliedern aufteilen kann  – je nach Verfügbarkeit und Aufgaben zwischen 50 % und 100 % Arbeitszeit.
Diejenigen Personalratsmitglieder, die eine feste Freistellung haben, bilden den Vorstand des Personalrats und haben ein Büro im Personalratsgebäude. Traditionell übernehmen die Personalratsmitglieder mit fester Freistellung die zeitintensiveren Aufgaben, wie zum Beispiel Teilnahme an Stellenbesetzungsverfahren, Bearbeitung von Bau- oder Personalmaßnahmen, Mitarbeit in Arbeitsgruppen der Dienststelle, eigene Konzeptentwicklungen, Mitarbeit in Projekten, Gremienarbeit wie Hochschulrat, Senat und Arbeitssicherheitsausschuss, Homeoffice- und Arbeitssicherheitsbegehungen, Erledigung des Alltagsgeschäfts inklusive eines Großteils der Beratung. Andere Aufgaben, wie zum Beispiel Mitarbeit in Arbeitsgruppen des Personalrats oder auch gelegentlich termingebundene Beratungen, werden auch von den Personalratsmitgliedern ohne feste Freistellung wahrgenommen.
Gleichzeitig Einzelkämpfer*in und Teamplayer
In der aktuellen Wahlperiode hat der Personalrat 19 Mitglieder – die genaue Anzahl ist abhängig von der Anzahl der Beschäftigten. Dennoch ist man in Kommissionen und Arbeitsgruppen, bei Ortsterminen und in Auswahlgremien oft als einzelne Vertretung des Gremiums Personalrat unterwegs. Unsere Aufgaben sind viel zu vielfältig, als dass eine Person oder auch eine kleine Gruppe alles machen könnte – wir sind auf die Mitarbeit und Zusammenarbeit aller angewiesen. Das verlangt von jedem einzelnen Mitglied ein gewisses Maß an Kompetenz, Selbstständigkeit und gleichzeitig eine hohe Kommunikationsfähigkeit, da das selbstständige Handeln immer auch im Sinne des gesamten Gremiums erfolgen sollte. Der Austausch von Informationen steht deshalb im Personalrat auch ganz weit oben: Wir treffen uns wöchentlich, um uns über alles Aktuelle auszutauschen. Dazwischen findet viel Informationsweitergabe über Protokolle, Vermerke und die gemeinsame digitale Ablage statt. Natürlich ist man aber auch nicht komplett auf sich gestellt: Die „alten Hasen“ unter den Personalratsmitgliedern stehen gern jederzeit zur Verfügung, um Fragen zu beantworten, Tipps zu geben und Sachverhalte zu erklären. Und am Ende entscheidet immer das Gremium: Nicht nur die zur Mitbestimmung vorgelegten Maßnahmen, alle von den Arbeitsgruppen des Personalrats erzielten Ergebnisse und alle anderen Fragen von einiger Tragweite werden durch das Votum des gesamten Personalrats legitimiert, bevor sie in die Dienststelle getragen werden.
Zur Wahl stellen können sich Beschäftigte der LUH, die zum Zeitpunkt der Wahl mindestens sechs Monate an der LUH beschäftigt sind. Dies gilt gleichermaßen für wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, Mitarbeiter*innen aus Technik und Verwaltung oder Beamtinnen und Beamte, unabhängig von Alter, Geschlecht, Religion oder Nationalität. Je bunter unser Team wird, desto mehr Erfahrungen und Perspektiven können unsere Arbeit befruchten.
Interesse?
Denken Sie jetzt: Au ja!? Dann freuen wir uns sehr auf ein Gespräch mit Ihnen, in dem wir Ihnen noch mehr Informationen geben und Ihre individuellen Fragen beantworten können. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben eine E-Mail! Gern vereinbaren wir dann einen Termin mit Ihnen zu einem unverbindlichen Treffen.
Kontakt:
E-Mail: buero@personalrat.uni-hannover.de
 

 

Diverse Bewerbungsverfahren

Ausgabe 34 - Juli 2022

Neulich hatte ich meine erste diverse Bewerbung in einem Verfahren, das ich als Personalrat begleitet habe. Nun, eigentlich nichts so ungewöhnliches, dachte ich. Zwei Freunde von mir, Neyma und Maru, sind ebenfalls divers, fühlen sich also weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugehörig. Das hat beide vor einige Probleme gestellt, in dieser doch (noch) binären, also zweigeschlechtlichen Kultur zu ihrer eigenen Identität zu finden und sich darüber hinaus anderen ständig erklären zu müssen. Im privaten Umgang mit ihnen ist das alles einfach, wir reden uns mit Vornamen an und wenn ich in dritter Person über sie rede, mache ich das auch einfach mit den Vornamen.

Dienstlicher Kontext und förmliche Anrede, stellte ich fest, ist nicht so trivial. Ich hätte es unhöflich gefunden, zu fragen, welche Anrede gewünscht ist, wenngleich das der einfachste Weg gewesen wäre. Also schaute ich nach, wie man es richtig macht. Im schriftlichen Kontext kann man die Anrede umgehen und das Gendersternchen benutzen „Sehr geehrte*r Vorname Nachname“. Genau genommen ist auch das binär, weil es „nur“ männlich und weiblich anspricht. Korrekter sei dann „Sehr geehrtes Enby ‚Nachname‘“. Enby steht hier für n.b., non-binary, nicht binär aus dem Englischen. Das klang für meine Ohren schräg und ich fragte mich, ob ich als „Enby“ angesprochen werden wollte. Eine weitere Möglichkeit wäre schlicht „Guten Tag Vorname Nachname“.

So entwickelte sich eine interessante Diskussion in unserem Gremium, mit dem ich meine sprachliche Unsicherheit teilte. Das war gut und richtig, uns auch einmal zu diesem Thema auszutauschen und dadurch gegenseitig zu sensibilisieren.

Mir persönlich ist es egal, welches Geschlecht, welche Ausbildung, welche Nationalität oder Hautfarbe, welche Religion, welche Behinderung oder welche sexuelle Ausrichtung ein Mensch hat (letzteres allerdings vorausgesetzt der Freiwilligkeit aller Beteiligten). Charakter und Verhalten ist, was Menschen ausmacht. Und im Idealfall kommuniziert man nicht nur miteinander, sondern schafft es auch, sich gegenseitig zu verstehen.

Neyma und Maru habe ich gefragt, was sie von der Enby-Anrede halten. Während Maru sich mit Enby richtig angesprochen fühlt, ist für Neyma die Anrede eher „alienhaft“, wie vom anderen Stern oder sogar abwertend verniedlichend. Immer mehr Menschen schreiben hinter ihren Namen „(sie/ihr)“ oder „(er/sein)“ als gewünschte Pronomen, auch um mehr Normalität in den sprachlichen Umgang zu bringen. Auch hier waren die beiden wieder unterschiedlicher Meinung. Maru fand es ein positives Signal, Neyma war erzürnt, sich mit Pronomen nun wieder erklären oder eine Nichtangabe rechtfertigen zu müssen. Ja so ist es eben. Alle Menschen sind unterschiedlich. Und das ist sehr sehr gut so!

Elli Grube

Einfache Sprache: einfacher für alle!

Ausgabe 34 - Juli 2022

Fast allen Menschen ist es schon einmal passiert, dass sie einen Text nur schwer verstehen konnten. Oft muss man ihn zweimal oder dreimal lesen, bevor man den Inhalt versteht. Die deutsche Sprache neigt besonders in der schriftlichen Form zu sehr komplizierten Formulierungen. Das ist ein Problem für Menschen, die Schwierigkeiten beim Lesen oder Schreiben haben. Das können Menschen mit einer Lese-Rechtschreibschwäche sein oder Menschen mit einer geistigen Behinderung oder Menschen, die Deutsch als Zweitsprache lernen. Aber auch andere Menschen haben oft Schwierigkeiten, komplizierte Texte zu verstehen.

Deshalb gibt es die sogenannte „einfache Sprache“.  Einfache Sprache hat das Ziel, Texte für alle Menschen verständlicher zu machen. Dabei gibt es keine festen Regeln, aber viele hilfreiche Empfehlungen. Folgende Empfehlungen gelten für die einfache Sprache:

  • Sätze sind möglichst kurz und einfach aufgebaut und in aktiver Form geschrieben.
  • Ein Satz enthält nur einen Gedanken. Es gibt keine Verständnissprünge.
  • Die Wörter sind möglichst einfach und an die gesprochene Sprache angelehnt. Fremdwörter und lange, zusammengesetzte Wörter werden möglichst nicht benutzt.
  • Die einfache Sprache verwendet keine Metaphern (Bildvergleiche), keine Ironie und keine Abkürzungen.

Es ist wichtig, die „einfache Sprache“ von der „leichten Sprache“ zu unterscheiden. Leichte Sprache ist ein Mittel, um Texte für Menschen mit starken geistigen Einschränkungen verständlich zu machen. Leichte Sprache ist ein geschützter Begriff. Für leichte Sprache gibt es feste, sehr strenge Regeln. Für Menschen, die keine Schwierigkeiten beim Lesen schwerer Texte haben, ist es nicht leicht, einen Text in leichter Sprache zu schreiben. Deshalb gibt es Übersetzungsbüros und Prüfungen für leichte Sprache. Der Verein „Netzwerk Leichte Sprache“ bietet auf seiner Internetseite eine Liste dieser Übersetzungsbüros an. Außerdem bildet der Verein Menschen mit geistigen Behinderungen zu Prüfer*innen für leichte Sprache aus. Die Prüfer*innen prüfen die Texte der Übersetzungsbüros, damit sie wirklich in leichter Sprache geschrieben sind. Hier ist der Link zu der Internetseite des Vereins: https://www.leichte-sprache.org/

Besonders an der Universität gibt es sehr viele komplizierte Texte mit vielen Fremdwörtern. Das lässt sich oft nicht vermeiden, wenn es im Inhalt des Textes um Forschung geht. Aber andere Texte an der Universität könnten schon in einfacher Sprache geschrieben sein, besonders Texte mit wichtigen Mitteilungen für alle Beschäftigten. Das wäre gut, denn dann könnten wirklich alle Menschen, die an der Universität arbeiten, diese Texte verstehen. Auch das ist ein Teil von Barrierefreiheit. Das bedeutet: so wenig Hindernisse wie möglich für alle Menschen.

Aus diesem Grund hat der Personalrat sich vorgenommen, in Zukunft mehr Texte in einfacher Sprache zu schreiben. Wir wollen damit erreichen, dass möglichst alle Beschäftigten die Informationen verstehen, die wir ihnen geben.

Wenn Sie einmal einen Text vom Personalrat nicht verstehen können, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Wir versuchen dann, den Text verständlicher zu schreiben. So erreichen Sie uns:

Telefon: 0511 762 3074

Leibniz leben

Ausgabe 33 - Januar 2022

Für mich als Personalratsmitglied bedeutet das vor allem:

Leibniz leben ist für mich ein Synonym für die eierlegende Wollmilchsau. Ein absolut erstrebenswertes Ziel, das auch durch die vielfältigen Themen in der Personalratsarbeit immer ein klein wenig näher rückt. Jeder Blick über den eigenen Tellerrand ist eine Bereicherung, Perspektivwechsel helfen dabei, Zusammenhänge zu verstehen und sich weiterzuentwickeln. Den Mut fassen, auch eigene Positionen zu hinterfragen und zu reflektieren, statt im eigenen Universum mit Scheuklappen zu verharren.
Elli Grube

Für mich als relativ neues Personalratsmitglied bedeutet „Leibniz leben“ meinen eigenen Horizont stetig zu erweitern. Jeden Tag lerne ich im Rahmen dieser wertvollen Arbeit neue Soft- und Hard Skills dazu, die mir helfen, die sozialen und persönlichen Interessen unserer Beschäftigten zu vertreten.
Mein persönlicher Ehrgeiz ist, die beste Version meiner selbst zu werden, damit ich mit allen meinen Fähigkeiten und Fertigkeiten Grenzen und Probleme verschiedener Disziplinen souverän überwinden und lösen kann.
Sabrina Beckmann

Autodidaktisch lernen, learning by doing quasi, denn es gibt für vieles keine Anleitung, aber jede Menge Informationen, die geordnet, verstanden und gespeichert werden müssen, um nutzbar zu sein.
Beziehungen nutzen, Leute und Bereiche und Hintergründe kennenlernen, denn je mehr Kolleg*innen man kennt, desto einfacher ist es, Informationen zu bekommen, Zusammenhänge zu verstehen, Verknüpfungen herzustellen, Pläne umzusetzen und Ziele zu erreichen.
Immer das Mögliche sehen, nie müde werden, das Entwicklungspotential zu erkennen und Verbesserungen voranzubringen, auch wenn das manchmal nur in kleinen Schritten geht, um die beste aller möglichen (Arbeits-)Welten zu schaffen.
Sarah Steiding

Personalrat im neuen Gewand

Ausgabe 32 - Juli 2021

Wenn Sie diesen Artikel lesen, haben Sie sie höchstwahrscheinlich schon besucht: die neuen Internetseiten des Personalrats. Im Rahmen des allgemeinen Web-Relaunches der LUH haben nun auch wir ein schickes, neues virtuelles Gewand, in dem wir uns gern zeigen.

Die Umstellung der alten auf die neuen Internetseiten des Personalrats war jedoch nicht nur eine Design-Frage. Wir haben uns dabei in einem längeren, Workshop-basierten Prozess viele Gedanken über die Inhalte gemacht, die auf unseren Seiten zu finden sind. Dabei haben wir überlegt, welche Inhalte wir von den alten Seiten übernehmen, welche überflüssig sind und welche hinzugefügt werden sollten. Außerdem wollten wir die neuen Seiten so aufbauen, dass Inhalte für alle Beschäftigten leicht zu finden sind. Dabei setzen wir auf eine intuitive, leicht nachvollziehbare Struktur, die von der Frage geleitet ist: Was suchen Beschäftigte auf unseren Seiten?

Wie immer bei neuen Dingen und Veränderungen erheben wir jedoch keinen Anspruch auf Perfektion. Deshalb freuen wir uns über Ihre Rückmeldungen zu unseren neuen Internetseiten: Vermissen Sie eine Information? Was finden Sie gut gelöst und was weniger gelungen? Haben Sie Anregungen, Kritik oder Lob? Dann schreiben Sie uns unter feedback@personalrat.uni-hannover.de.

Personalrat, warum?

Ausgabe 29 - September 2020

Pünktlich zu meiner Geburt in 1980 entstand ganz in der Nähe meiner Geburtsstätte bei Danzig in Polen der unabhängige Gewerkschaftsbund „Solidarność“. An dieser erfolgreichen Arbeiterbewegung hatten sich mein Vater, Onkel und anderweitige Familienmitglieder beteiligt und mir somit einen meiner ersten „Solidaritäts-Steine“ in die Wiege gelegt. In Folge habe ich mich u.a. für Amnesty International und UNICEF engagiert und in der Zwischenzeit inter-/nationale Berufserfahrungen als Betriebswirtin in der freien Wirtschaft gesammelt.

Gerade jetzt?

Durch meinen Arbeitseinstieg bei der Leibniz Universität Hannover empfand ich es nach nun 40 Lebensjahren als die richtige Innovationsstätte, mich an einer pro-aktiven Bewegung wie dem Personalrat mit zu beteiligen. Die Gelegenheit bot sich durch das nette Kennenlernen von Sarah Steiding und Anh-Vu Phan an einen Personalrat-Infostand an. Der nächste Schritt folgte durch ein Treffen vor den Wahlen Anfang 2020, an dem ich mich freiwillig und nach Bedarf als „Nachrücker“ zur Wahl stellte.

Trotz Corona?

Der Diensteinstieg in den Personalrat ist zwar durch den Ausnahmezustand natürlich ungewöhnlich sowie unpersönlich, aber dafür höchst interessant. Das Gremium hält durch seine Flexibilität, Engagement und Fachkompetenz „komme, was wolle“ konsequent zusammen. Dieses beispielhafte Vorankommen durch den Einsatz für andere dient mir als Hoffnungsträger, dass gemeinsame Stärke von hoher Wichtigkeit ist. Zumal unsere Universität die Zukunft gestaltet, ist eine resistente und konforme Zivilcourage mehr denn je gefragt.

Neue Ufer?

Somit bedanke ich mich bei all meinen Wählern für das Vertrauen und die Zuversicht. In der Hoffnung bald durch den persönlichen Kontakt mehr über die Aufgaben des Personalrats zu erfahren, ist es mein Interesse, mich förderlich und nachhaltig im Hochschulbereich einzusetzen. Meine persönliche Motivation ist es, die Nachhaltigkeit in jedem Arbeitsbereich der Universität voranzubringen, um als beispielhafter Träger zu fungieren. Unter dem Motto „Denke global, handle lokal“ freue ich mich auf die Zusammenarbeit & Taten.

Malgorzata "Maggie" Baniecka

Personalratswahl 2020

Ausgabe 29 - September 2020

Auf den letzten Drücker...

...konnten die Personalratswahlen am 10. und 11. März noch kurz vor dem Lockdown stattfinden. Alle waren schon etwas unsicher, ob eine Durchführung der Wahl noch möglich sein würde. Neben dem Wahlvorstand, den noch amtierenden Mitgliedern und den neuen Kandidat*innen schienen auch die Beschäftigten verunsichert zu sein, zumindest lässt die geringe Wahlbeteiligung von 21,4 % dies vermuten. Dennoch möchte ich an dieser Stelle allen danken, die die Wahl möglich gemacht haben und auch all jenen, die von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben und uns so für die kommenden vier Jahre legitimiert haben, die Interessen der LUH-Beschäftigten zu vertreten.

COVID-19 hat den skurrilsten Neustart eines Gremiums hervorgebracht. Von jetzt auf gleich mussten die Arbeitsprozesse und Termine auf digitale Füße gestellt werden, eine große Herausforderung, vor die alle Beschäftigten gestellt waren. Insbesondere für die neuen Gesichter im Personalrat, auf die ich mich besonders freue, weil frischer Wind die teilweise eingefahrenen Denkmuster auffrischt, war und ist der Start entsprechend schwer. Wie soll man sich orientieren, ins Tagesgeschäft schnuppern oder interessante Arbeitsbereiche finden, wenn alles auf Distanz und virtuell stattfindet? Zwar haben die „alten Hasen“ versucht, ein Willkommenspaket zu schnüren, in dem die wichtigsten Dinge dokumentiert sind, dies kann jedoch den persönlichen Kontakt, die lebendigen Diskussionen und das An-die-Hand nehmen nicht ersetzen. Unsere Klausurtagung, in der wir traditionell die Herausforderungen und Ziele des neu gewählten Personalrats gemeinsam erarbeiten, musste ebenfalls krisenbedingt in Richtung Jahresende verschoben werden. So müssen die „Alten“ bis dahin kräftiger anpacken und die „Neuen“ müssen versuchen, ihre Motivation beizubehalten. Ich bin zuversichtlich, dass wir auch diese Aufgabe gemeinsam meistern. Trotz all der Widrigkeiten: Willkommen im Personalrat!

Elli Grube

Mitglieder des neuen Gremiums sind:

Bettina Aichinger, Malgorzata Baniecka, Sabrina Beckmann, Katja Bohne, Marc André Brinkforth-Peiser, Regina Garcia, Oliver Gorden, Elli Grube, Ulrike Hepperle, André Hruschka, Andree Klann, Arne Wolf Kösling, Anh-Vu Phan, Norbert Pyttlik, Jörg Schollbach, Uwe Spillebeen, Sarah Steiding, Ewgenij Stepa, Martin Volkmann

Personalrat: Jetzt auch in Garbsen

Ausgabe 28 - Februar 2020

Mit dem Umzug der übrigen Maschinenbauinstitute an den Campus Maschinenbau Garbsen (CMG) hat nun auch der Personalrat ein offizielles Büro am neuen Standort.

Zukünftig ist geplant, dass ein Mitglied des Personalrats regelmäßig vor Ort in unserem neuen Büro Raum 101 in der 1. Etage in Gebäude 8141 anzutreffen sein wird. Als Sprechzeiten sind zunächst vorgesehen:

  • Montag, Donnerstag und Freitag von 9:00 bis 11:30 Uhr sowie
  • Montag und Donnerstag von 14:00 bis 15:30 Uhr.
  • Telefonisch sind wir erreichbar unter: 762-13334.

Dies soll den Beschäftigten vor Ort und in der Nähe die Möglichkeit geben, eine persönliche Ansprechperson zu haben, ohne dafür nach Hannover kommen zu müssen.

Auch für die Mitglieder des Personalrats ist es neu, über einen zweiten Standort zu verfügen. Daher können sich die Zeiten, in denen das Büro besetzt ist, eventuell auch noch einmal ändern. Dies werden wir natürlich entsprechend vorher ankündigen.

Der Personalrat zu Hause und unterwegs

Ausgabe 27 - Oktober 2019

Was macht der Personalrat eigentlich den ganzen Tag? Und wo macht er das? Kann ich vielleicht auch mitmachen? Wer sich diese und andere Fragen rund um den Personalrat stellte, war am 29. Mai 2019 zum Tag der offenen Tür im Personalratsbüro eingeladen. Bei Kaffee und Kuchen gab es das Angebot zu anregenden Gesprächen oder einem Rundgang durch das Gebäude.

Besonders solche Kolleg*innen, die sich vorstellen könnten, in der nächsten Wahlperiode im Personalrat mitzuarbeiten, waren eingeladen, sich einen ersten Eindruck vom Arbeitsumfeld Personalrat zu machen. Die aktuelle Wahlperiode endet im März 2020, dann wird ein neues Gremium gewählt. Da jedes Gremium nicht nur die Expertise seiner „alten Hasen“ braucht, sondern auch Kreativität und „frisches Blut“, das neue Mitglieder hineinbringen, wirbt der Per-sonalrat derzeit intensiv um Interessierte aus allen Bereichen der LUH.

Aber auch solche Kolleg*innen, die „nur“ Interesse daran haben, die Wirkungsstätte des Personalrats mal von innen zu sehen, waren herzlich willkommen. Leider konnten jedoch wegen des direkt auf den Termin folgenden Feiertags nicht so viele Kolleg*innen teilnehmen wie gewünscht.

Umso stärker frequentiert war der Stand des Personalrats beim diesjährigen Sommerfest am 4. Juli. Nachdem im Vorjahr eine defekte Popcornmaschine für große Enttäuschung gesorgt hatte, gab es diesmal endlich wieder das beliebte Personalratspopcorn. Schon bevor das Fest offiziell losging, lockte weithin durch den Park ziehender Popcornduft die ersten Interessierten zum Stand des Personalrats. Zusätzlich bot der Personalrat diesmal eisgekühltes Wasser mit Minze oder Limetten an, natürlich ebenso kostenlos wie unser Popcorn und bei warmen Sommertemperaturen genau das Richtige.

Bei bestem Wetter war das Fest wieder gut besucht, und viele Gäste statteten auch dem Personalrat einen Besuch ab. Unsere diesjährige Aktion zum Mitmachen stellte den Festgästen zwei Fragen: Wie stellen Sie sich den idealen Arbeitsplatz vor? Und: Was kann der Personalrat dafür tun, dass diese Vorstellung Realität wird? Die Antworten auf diese Fragen konnten die Besucher*innen auf Postkarten schreiben und an eine Wäscheleine am Stand des Personalrats hängen.

Hintergrund dieser Aktion war die Idee, in lockerer Atmosphäre Impulse und Ideen für die weitere Arbeit des Personalrats direkt an der Quelle zu sammeln: Von den Beschäftigten, deren Interessen schließlich Daseinsgrundlage und Fokuspunkt für den Personalrat sind. Solch ein Meinungsbild, wenn auch nicht erschöpfend, könne, so die Idee, einerseits dem alten Gremium zur Evaluation des Erreichten dienen, andererseits Anregungen für die Arbeit des zukünftigen Gremiums ab 2020 geben.

Grob unterteilten sich die hier gewonnenen Antworten auf fünf Themenbereiche. Mit Abstand am häufigsten erwähnt war dabei das Thema Betriebsklima bzw. Wertschätzung. Dies wurde sowohl auf direkte Kolleg*innen als auch auf Vorgesetze bezogen; neben der Wichtigkeit eines freundlichen und offenen Arbeitsklimas unter den direkten Kolleg*innen wurden flache Hierarchien, respektvoller Umgang und Wertschätzung gefordert.

Der Abwechslungsreichtum der Arbeitsinhalte war den Befragten weniger wichtig als die Gestaltung der Arbeitsumgebung. Wünsche nach Klimaanlagen und Stehtischen, Entspannungsräumen und großen Fenstern wurden ebenso geäußert wie konkrete Forderungen nach Arbeitsschutzkleidung.

Deutlich erkennbar war der Fokus auf sichere, auskömmliche Beschäftigung mit ausreichendem Freizeitausgleich und der Möglichkeit zu flexibler Arbeitszeitgestaltung. Etwa 15 % aller Antworten riefen nach flexiblen Arbeitszeiten; mehrmals erwähnt wurden auch mobiles Arbeiten und das sogenannte Home Office. Diesem deutlichen Bedürfnis der Beschäftigten trägt der Personalrat bereits Rechnung: Nachdem vor einigen Monaten aktualisierte bzw. neue Dienstvereinbarungen zu Telearbeit und mobiler Arbeit fertiggestellt wurden, arbeiten wir derzeit an einer Gleitzeit- und Zeiterfassungsregelung für die Dienststelle. Noch können wir jedoch keine Details verraten; Näheres hierzu lesen Sie in der nächsten Ausgabe des PR-Info.

Natürlich kann dieses Ergebnis bei aller Auslastung des Sommerfeststandes nicht repräsentativ für alle Beschäftigten der LUH sein. Deshalb bitten wir alle Kolleg*innen, die beim Sommerfest nicht die Gelegenheit hatten: Verraten Sie uns, wie Ihre Vorstellung eines idealen Arbeitsplatzes aussieht, was in dieser Hinsicht an der LUH verbessert werden könnte und was der Personalrat aus Ihrer Sicht dafür tun kann! Schreiben Sie uns unter feedback@personalrat.uni-hannover.de.

Und übrigens: Auch wenn sich schon einige Interessierte gemeldet haben, sind wir immer noch auf der Suche nach Kolleg*innen, die Lust haben, im Personalrat mitzuarbeiten. Haben Sie Interesse? Wir stehen Ihnen gern für alle Fragen zur Verfügung.


Personalratswahl 2020 - Vier Jahre Personalrat: Was bleibt?

Ausgabe 27 - Oktober 2019

2016, kurz nach der Wahl und noch ganz naseweis, schrieb ich meinen ersten Artikel für das Personalratsinfo: Plötzlich Personalrat. Hier berichtete ich von den Stationen auf meinem Weg zum Personalrat und davon, wie es sich anfühlte, plötzlich in das Tagesgeschäft eines so verantwortungstragenden Gremiums geworfen zu werden.
Jetzt sind die vier Jahre meiner ersten Amtszeit fast um und ich blicke zurück auf schöne und anstrengende Tage, auf viele erfolgreiche Projekte und Aktionen, vor allem aber auf unfassbar viele neue Eindrücke und Erfahrungen. Seit dem Ende meines Studiums habe ich nicht mehr so vieles in so kurzer Zeit gelernt.
Personalrat, das heißt (geteilte) Verantwortung – Kolleg*innen verlassen sich auf meinen Rat, mein Votum kann mitentscheiden über die Zukunft von Beschäftigten. Personalrat heißt Zusammenarbeit – mit den sehr unterschiedlichen Kolleg*innen, die das Gremium bilden, aber auch mit vielen anderen Menschen aus allen Bereichen der LUH. Personalrat heißt hinter die Kulissen blicken, Zusammenhänge und Beweggründe verstehen, Hochschulpolitik live. Personalrat heißt viel, viel Arbeit, die aber großen Spaß macht.
Für mich persönlich heißt Personalrat auch Kreativität: Die AG Öffentlichkeitsarbeit, in der ich mein Zuhause im Gremium finde, bietet mir die Möglichkeit, Interessen und Fähigkeiten einzusetzen und zu entwickeln, für die in meinem „anderen“ Job an der LUH kein Platz ist. Mein Fazit ist also ganz klar: Ich würde und werde es wieder tun – ich werde mich wieder zur Wahl stellen.
Eine Amtszeit als Personalrat ist meiner Ansicht nach allen Beschäftigten der LUH zu empfehlen; nicht nur, weil man so viel über die eigenen Rechte als Arbeitnehmer*in lernt. Einen anderen Aspekt finde ich unvergleichlich wichtiger: Nur so bekommt man einen Überblick über all die interessanten Forschungseinrichtungen, unterschiedlichsten Arbeitsbereiche und die riesige bunte Gemeinschaft, die unsere Universität ausmachen. Nur das Amt des Personalrats erlaubt den permanenten Blick über den eigenen Tellerrand; nur hier sieht man, wie und woran all die anderen Beschäftigten der LUH arbeiten, und entwickelt ganz nebenbei ein hohes Maß an Verständnis für die Bedürfnisse anderer. Und das ist eine Fähigkeit, von der man nie genug haben kann.
Aber so ein Gremium besteht ja aus ganz vielen Personen. Welches Fazit meine Personalratskolleg*innen aus den letzten (fast) vier Jahren ziehen, können Sie hier erfahren.
Sarah Steiding

Die Zeit ist wie im Fluge vergangen und war trotzdem eine der intensivsten meiner bisherigen Karriere. Frisch im Gremium war ich überfordert von den „sonderbaren“ Strukturen. Oft hatte ich das Gefühl, Dinge wissen zu müssen, von denen ich nicht mal etwas ahnte. Ständig gab es irgendwelche mir unbekannten Zusammenhänge. Bei Veränderungsvorschlägen gab es immer große Skepsis. Das wollte ich hinterfragen – wie kann so ein System eigentlich sinnvoll funktionieren? Es hat richtig Spaß gemacht hier mitzumachen. Entgegen meiner ursprünglichen Planung ließ ich mich für 50 % meiner Arbeitszeit für die Tätigkeit im Gremium freistellen. Nachdem ich mich auf das Abenteuer eingelassen hatte, fing ich an, die Möglichkeiten meiner neue Rolle zu sehen. Neben der Beteiligung an Bewerbungsverfahren möchte ich hier besonders die inhaltliche Arbeit in den Arbeitsgruppen und in den Gremien mit PR-Beteiligung hervorheben. Ganz nebenbei klärten sich dann auch die Strukturen auf, die im Grunde nur das Resultat unterschiedlicher Kommunikationskulturen waren. Eine bessere Fortbildung als die Zeit im Personalrat kann ich mir nicht vorstellen. Dankbar für die tolle Zeit,
Frank Schrader

Rückblickend war dies für mich eine wichtige Zeit und Erfahrung, die ich nicht missen möchte! Ich habe wieder viel dazugelernt und konnte mitgestalten für die Beschäftigten an der LUH, in erster Linie durch meine Mitwirkung in der AG Gesundheitsmanagement. Dort haben wir wichtige Gesundheitsthemen bearbeitet und waren gleichzeitig Impulsgeber für die Dienststelle. Persönlich schwierig war für mich der Umgang mit dem Gefühl „nicht vollwertig dazuzugehören“, weil ich nicht freigestellt war. Manchmal war dies mehr, mal weniger vorhanden. Hier wünsche ich mir, dass die begonnenen Ansätze der Integration der Nicht-Freigestellten noch mehr forciert würden. Auch wenn es noch Optimierungsbedarf gibt, überwiegt für mich die Freude daran, mich zusammen mit Gleichgesinnten für die Belange der Beschäftigten einzusetzen!
Ulrike Hepperle

Thematisch spannend war es wieder in dieser Wahlperiode, mehrere arbeitsreiche Projekte konnten erfolgreich abgeschlossen werden, die schon spürbare Wirkung entfalten. Auch im Gremium selbst waren durch verschiedene Gesetzesänderungen erhebliche organisatorische Änderungen und Vereinbarungen nötig, die erfreulicherweise fast auf Anhieb gut funktioniert haben. Entgegen anfänglicher Vorbehalte haben die Teambildung, die Zusammenarbeit und die Diskussionskultur sehr gut funktioniert, da alle Beteiligten großes Interesse an gemeinsamen inhaltlichen Zielen hatten. Das ist nicht selbstverständlich in einem Gremium dieser Größe und Zusammensetzung. Erschwerend kommt hinzu, dass die meisten Personalräte neben ihren beruflichen Aufgaben aktiv sind – organisatorisch ein Kunststück. Dadurch und durch die fehlende Anerkennung dieses wichtigen Ehrenamtes hat der Personalrat im Verlauf der Wahlperiode mit einer hohen Fluktuation seiner Mitglieder zu kämpfen. Umso wichtiger bleibt es, weiter nach engagierten Beschäftigten zu suchen, die bereit sind, sich für andere stark zu machen. Ich will gern weitermachen und freue mich auf das neue Gremium und neuen Elan.
Jörg Schollbach

Die Zeit ist schnell vergangen. Die Veränderung der Arbeitswelt mit den Möglichkeiten der individuellen Arbeitszeit und der mobilen Arbeit haben mich beschäftigt. Es ist schwierig, aber notwendig, vorhandene Prozesse zu betrachten und für Änderungen entsprechende (Schutz-)Regelungen zu finden. Dabei sollen individuelle Wünsche berücksichtigt und Zusammenarbeit unterstützt werden. Hierfür eine für die meisten Beschäftigten befriedigende und schützende Regelung zu finden, sie in Entwicklungsprozesse einzubinden und die Auswirkungen der Veränderung zu begleiten wird eine große Aufgabe der nächsten Amtszeit sein. Gern würde ich im neuem Gremium weiter mitwirken.
Katja Bohne

Unser Kollege Stefan Bork
ist voller Elan in die neue Amtszeit gegangen. Er hat sich weiterhin zur Hälfte freistellen lassen, um genügend Zeit für die Personalratstätigkeit zu haben und doch an seinem Arbeitsplatz und mit den Kolleg*innen dort ver- und eingebunden zu sein. Er war interessiert an diversen Themen der Universität und stand Kolleg*innen in persönlichen Gesprächen und Beratungen hilfreich zur Seite. Daher wollte er in unterschiedlichen Arbeitsgruppen im Personalrat und der Dienststelle weiter aktiv sein. Doch ganz kurz nach Beginn der Amtsperiode wurde er nach kurzer Krankheit aus dem Leben gerissen. Ein bereicherndes Personalratsmitglied und Freund fehlte den Rest der Amtszeit. Am 02.06.2016 starb er. Es kommt uns wie gestern vor, dass wir bei seiner Beerdigung waren.

Das war eine aufregende Zeit! Ich hatte zu Beginn der Wahlperiode großen Respekt vor der neuen Aufgabe, nun plötzlich „den Hut auf zu haben“. Gefühlt riesige Fußstapfen galt es auszufüllen, mittlerweile habe ich meinen ganz eigenen Weg gefunden. Das ist nicht zuletzt einem großartigen Team zu verdanken, den alten Hasen und Frischlingen, die sich aufeinander zu bewegen, nachfragen und abgeben, kräftig mit anpacken, sich aufeinander einlassen, die anderen teilhaben lassen, erklären und lernen.  Teamarbeit ist das Herzstück der Personalratsarbeit, Empathie, Geduld und Sozialkompetenz sind wichtige Begleiter. Alle Mitglieder und Beschäftigten gleichermaßen im Blick zu halten gelingt nicht immer. Umso wichtiger, dass es Kolleginnen und Kollegen gibt, die ebenfalls achtsam sind. Das gemeinsame Ziel ist klar: Das Bestmögliche für die Beschäftigten zu erreichen. Egal ob es um Arbeitsschutz, Gesundheit, Konflikte, IT-Themen, Baumaßnahmen, Dienstvereinbarungen, Gesetze, Verordnungen, Tarifvertrag, Beratungen, Arbeitsplätze oder Gremienarbeit geht, die Spielorte sind vielfältig. Ich freue mich auf neue Gesichter, die sich einfach trauen, diesen Schritt zu wagen. Personalrat ist für mich wie die eierlegende Wollmilchsau: Balancieren, motivieren, diskutieren, jonglieren, koordinieren, moderieren, strukturieren, korrigieren, taktieren, kommunizieren, recherchieren, priorisieren, multiplizieren, nachjustieren, argumentieren und kompensieren. Diese Arbeit ist oftmals großartig und wunderbar beflügelnd, zeitweise anstrengend, manchmal auch erschöpfend. Mein Fazit:  Ich mag’s und freue mich auf mehr davon!
Elli Grube

Gerade habe ich noch überlegt, seit wann ich schon im Personalrat bin, und da soll ich schon schreiben, was mein Fazit der letzten Legislaturperiode ist. Die Zeit scheint wie im Flug vergangen zu sein. Ich habe mich 2016 auf der Liste der Unabhängigen zur Wahl gestellt. Kurz nach den Wahlen wurden die neuen Personalratsmitglieder auf Schulungen geschickt, um fit für die Personalratsaufgaben zu werden. Anfangs rauchte mir da ganz schön der Kopf – das hatte so gar nichts damit zu tun, was ich mir darunter vorgestellt hatte. In einem Workshop haben wir uns als Gremium gefunden und die Aufgaben verteilt. Die erfahrenen Personalratsmitglieder haben die „Neuen“ tatkräftig unterstützt. Nach etwa zwei Jahren bin ich dann Sprecherin der AG „Arbeitsplatz Hochschule“ geworden. Es ist ein tolles Gefühl, wenn man daran beteiligt ist, Verbesserungen für die Beschäftigten zu gestalten. Momentan musste ich meine Freistellung leider aufgeben, weil ich derzeit abgeordnet bin. Ich freue mich aber sehr auf meine Rückkehr nach Hannover und eine zukünftige Mitarbeit im Personalrat. Viele Grüße aus Bad Münder!
Regina Garcia

Auf die Aufforderung, ein Fazit der derzeitigen Wahlperiode zu ziehen, habe ich erstmal sehr zögerlich reagiert. Sicher, auch für mich ist die Personalratsarbeit immer noch sehr spannend. Ich habe viel gelernt über Arbeits- und Tarifrecht, habe interessante Gespräche mit Beschäftigten und Vorgesetzten geführt. Besonders meine Arbeit im Betrieblichen Eingliederungsmanagement ist eine sehr befriedigende Tätigkeit für mich. Aber es ist nicht alles Gold, was glänzt. Notwendige Veränderungsprozesse umzusetzen, erfordert in der LUH Geduld und die Fähigkeit, das Thema stetig zu verfolgen. Gerade wenn es Themen sind, die man mit großem persönlichen Engagement verfolgt, hofft man auf rasche Umsetzung, und es schwindet die Geduld. Wenn es da nicht immer die (PR-)Kolleg*innen gäbe, die Hilfestellung geben… Aber ich bin Sportler, aufgeben gilt also nicht! Freuen wir uns auf die nächste Saison, und vielleicht stellt man mich ja nochmal auf. Für den Altersklassensieg reicht es allemal noch!
Uwe Spillebeen

Und schon wieder sind fast vier Jahre Amtsperiode im Personalrat um! Aber langweilig war und wird es als Personalrat nie! Beratungen, Projekte, Begehungen, Personalmaßnahmen, Dienstvereinbarungen und noch vieles mehr halten auf Trab. Standardlösungen gibt es kaum für die Uni, dafür ist sie zu dezentral aufgestellt. Und genau diese immer wieder neuen Herausforderungen machen Spaß. Die Zusammenarbeit des neuen Gremiums hat sehr schnell und gut geklappt, nicht zuletzt durch den anfangs durchgeführten Workshop. Ziele, Vorstellungen und Schwerpunkte wurden benannt, das Gremium hat an einem Strang gezogen und an diesen Themen gearbeitet. Letztendlich konnten hierdurch viele Vereinbarungen umgesetzt werden. Ich bin mir sicher, dass das neue Gremium genauso konstruktiv und gut miteinander arbeiten wird, und würde mich freuen, neue Gesichter dort zu sehen und wieder ein Teil davon zu sein. Auf in die nächste Personalratsamtsperiode!
Bettina Aichinger

You know nothing, Jon Snow! / Du weißt nichts, Jon Schnee! So lautet ein Zitat aus einer bekannten Fernsehserie. Und so fühlte es sich vor 3,5 Jahren an, als ich im Personalrat als Ersatzmitglied anfing. Was NPersVG, Personalmaßnahme oder fiktive Zustimmung sind, lernte ich „on-the-job“ an den langen Sitzungsmittwochen. Viele Nachfragen und leidenschaftliche Diskussionen später habe ich für mich einen Platz gefunden, an dem ich einen nützlichen Beitrag für den Personalrat und somit für alle Beschäftigten der LUH leisten kann. Über ein Hobby (das Fotografieren) fand ich eine Verbindung zur Personalratsarbeit (Öffentlichkeitsarbeit). Jetzt bin ich teilfreigestelltes ordentliches Mitglied des PR, als beratendes Mitglied in den Senat abgesandt, habe die Exzellenzbewerbung begleitet und weiß nun doch ein wenig mehr als nichts. Ich hoffe, dass ich Ratsuchende unterstützen kann, ihre eigenen Interessen selbstbewusster gegenüber der Dienststelle zu vertreten. Dann hat sich die Arbeit gelohnt.
Anh-Vu Phan

Ist denn schon wieder Wahl, sie war doch erst gestern? Aber genauso wie die Zeit verging, findet ein immer schneller voranschreitender Wandel in der Arbeitswelt statt. Themen, die vor vier Jahren noch in weiter Ferne zu sein schienen, erhöhen zunehmend ihr Tempo, teils mit schwerem Gepäck im Schlepptau. Welche Konsequenzen mit ihnen auf die Arbeitswelt zueilen, positiv wie negativ, gilt es zu fassen und im gesetzlichen Handlungsspielraum zu formen und in Schranken zu halten. Es bleibt weiterhin spannend. Ist eine Herausforderung bewältigt, steht die nächste vor der Tür, neben dem mit Sitzungen, Arbeitsgruppen und Terminen gefüllten Tagesgeschäft. Der Spagat als Halbfreigestellter, es beiden Seiten recht zu machen, ist nicht immer einfach. Rückblickend auf meinen Gesamtweg in der Personalvertretung, der 2008 im Bereichspersonalrat des LUIS seinen Anfang nahm und dann über den Gesamtpersonalrat zum Personalrat führte, sind die gesammelte Erfahrung und der Blick über den Tellerrand einfach unbezahlbar. Ich würde mich freuen, wenn das Interesse an diesem Amt in der Belegschaft der LUH in Zukunft wachsen würde. Ich will mir nicht vorstellen, wie die Arbeitswelt ohne eine Personalvertretung aussehen würde. Ich bin auch weiterhin gerne dabei.
Oliver Gorden

Kaum zu glauben: Es sollen schon wieder fast vier Jahre Personalratszeit vergangen sein. In dieser Amtszeit hat es das Gremium sehr gut gemeistert, die Vielzahl an Personalangelegenheiten aus dem wissenschaftlichen Bereich zu bearbeiten und in das „Tagesgeschäft“ zu integrieren. Nichtsdestotrotz ist dieser Zuwachs immer noch spürbar. Auch die AG Technologiebegleitung lässt regelmäßig keine Langeweile aufkommen, wenn wieder einmal eine zusätzliche Dienstvereinbarung zu den bereits in der Bearbeitung stehenden hinzukommt. Aber auch hier sind wir auf einem guten Weg, eine vereinfachte Bearbeitung einzuführen, um mehr Zeit für andere Aufgaben zu haben. Als „halbfreigestellter“ Personalrat hat man immer damit zu kämpfen, beiden Parteien gerecht zu werden, aber mittlerweile hat es sich größtenteils eingespielt, ermöglicht durch die gute Zusammenarbeit in beiden Einrichtungen. Für die Zukunft würde ich mir trotzdem mehr Zeit wünschen, um für die Beschäftigten vor Ort sichtbarer zu sein, und zwar nicht nur bei Begehungen und Bewerbungsgesprächen.
André Hruschka

Diese Amtszeit ist meine dritte als Personalratsmitglied. Mit der Wahl standen große Veränderungen für das Gremium an. Die Mitbestimmung bei Personalmaßnahmen der wissenschaftlichen Beschäftigten kam hinzu. Die TIB/UB war Stiftung geworden, wodurch der Gesamtpersonalrat wegfiel. Die neuen Mitglieder brachten neuen Schwung mit, so dass wir die neuen Aufgaben zielgerichtet angingen. Die Sitzungen sind länger geworden und das auf 19 Mitglieder angewachsene Gremium musste seine Arbeit neu strukturieren. Bewährtes wurde dabei verbessert. Und auch einige harte Nüsse konnten u. a. dank der verbesserten Zusammenarbeit mit der Dienststelle geknackt werden. Aber gerade bei der Befristungsrate bleibt noch einiges zu tun. Jetzt stehen wieder Wahlen an. Ich werde diesen Personalrat vermissen. Aber ich freue mich auch auf neue Leute und neuen Schwung in einem Gremium, dem ich hoffentlich wieder angehören darf.
Marc André Brinkforth-Peiser

Personalversammlung 2019

Ausgabe 26 - Mai 2019

Den Artikel zur Personalversammlung 2019 finden Sie in der Rubrik "Personalrat unterwegs".

Personalratsarbeit praktisch: Unfallanzeige

Ausgabe 25 - April 2019

„Unfälle sind zeitlich begrenzte von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse, die zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tode führen.“
Zitat der Landesunfallkasse Niedersachsen, gefunden auf der LUH-Webseite zum Thema Arbeits- und Wegeunfälle

Soweit das „Behördendeutsch“ zum Thema Unfälle. Wenn es sich bei Ihrem Unfall jedoch um einen Arbeits- oder Wegeunfall handelt, gehört dazu noch ein weiteres Thema: die Unfallanzeige. In diesem Artikel möchten wir mehr auf diese eingehen.

Warum muss ich das alles überhaupt ausfüllen und was hat der Personalrat damit zu tun? Diese Fragen haben Sie sich vielleicht auch schon mal gestellt. Bei einem Arbeits- oder Wegeunfall mit einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen müssen Sie generell immer eine Unfallanzeige stellen. Denn ein Arbeits- oder Wegeunfall, der zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als diesen drei Tagen führt, muss der Berufsgenossenschaft gemeldet werden. Der Personalrat empfiehlt, auch bei weniger als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit eine Anzeige zu stellen, um Schäden, die vielleicht erst später auftreten, aktenkundig zu machen.

Wenn Sie ärztliche Hilfe benötigen, muss dies ein sogenannter „Durchgangsarzt“ sein. Hierbei handelt es sich um eine Ärztin bzw. einen Arzt mit einer Zulassung der berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung. In der Regel sind dies Ärzt*innen mit dem Fokus auf Unfallchirurgie oder Orthopädie. Die zuständige Berufsgenossenschaft ist dazu verpflichtet, bei Arbeitsunfällen für eine schnelle und fachärztliche Versorgung zu sorgen. Durchgangsärzt*innen bilden entsprechend die erste Anlaufstelle für Personen, die durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) versichert sind. Ein*e Durchgangsärzt*in stellt eine Diagnose und entscheidet über die weitere Behandlung und die verantwortliche Einrichtung.

Die Unfallanzeige selbst finden Sie auf den Webseiten der Arbeitssicherheit zusammen mit den dazugehörigen Erläuterungen. Wenn Sie sie beim Dezernat 2 eingereicht haben, erhält der Personalrat ebenfalls ein Exemplar der Unfallanzeige. Dies hat unter anderem den Grund, dass auch wir bei einer eventuell noch bestehenden Gefahr für Unfälle natürlich stark daran interessiert sind, diese zusammen mit der Dienststelle schnellstmöglich abzustellen. Auch eine eventuelle Häufung von Unfällen an bestimmten Einrichtungen oder bestimmten Orten interessiert uns, um auch hier angemessen darauf reagieren zu können.

Bei Unfalluntersuchungen der Sicherheitsingenieure ist der Personalrat ebenfalls beteiligt, um sich vor Ort selbst einen Überblick zu verschaffen und um sicherzustellen, dass keine akute Gefährdung mehr herrscht.

Aber am besten wäre es natürlich, wenn Sie eine Unfallanzeige gar nicht erst ausfüllen müssen.

Stellung beziehen - Ein etwas anderer Leser*innenbrief

Ausgabe 24 - November 2018

Die Meinungsmache läuft auf Hochtouren, die Medien sind voll von Diskussionen, es werden Ängste geschürt. Auf der einen Seite lobpreisen wir die Internationalisierung, die Völkerverständigung im Kleinen – von internationalen Bundesligamannschaften bis hin zu interkulturellen Nachbarschaftsprojekten. Auf der anderen Seite geht langsam und stetig wachsend ein Rechtsruck durch die Gesellschaft, und nicht nur in diesem Land.

Wir haben (zu Recht) Mitgefühl mit Opfern von Naturkatastrophen, Brückeneinstürzen, Flugzeugunglücken und Anschlägen, nehmen aber weit weniger emotional zur Kenntnis, dass das Mittelmeer längst schon zu einem täglichen Massengrab geworden ist.

Umfragen mit Fragestellungen wie: „Sind Sie zufrieden mit der derzeitigen Flüchtlingspolitik“, werden medial interpretiert in Richtung einer wachsenden Angst vor Überfremdung. Da wird nicht differenziert, ob es auch andere Gründe für diese Unzufriedenheit gibt. Mir fielen da viele ein, allen voran der Umgang mit Menschenrechten.

Einem gewissen Herrn aus Bayern scheint jedes Mittel recht(s) zu sein, um mit Schein-Scharmützeln gegen die Kanzlerin verloren geglaubte Wähler einzufangen – nicht immer im Sinne christlicher Werte. Forderungen nach Abweisung von Asylwilligen, die nicht in Deutschland erstregistriert sind, sind da noch einigermaßen durchschaubar irrsinnig: Die Flüchtlinge landen schließlich nicht mit dem Flugzeug in unserem Land, sondern haben viele tausend Kilometer durch Europa bereits hinter sich und sind auf dem Weg bereits registriert worden. Von anderen Bauernopfern, kleinen und großen Helfern im Bayernwahlkampf ganz zu schweigen, wo offene Gewalt in Chemnitz verleugnet wird, wo statt einer schlichten Versetzung (gern auch in den Ruhestand) eine Beförderung über alle Maaßen erstaunt und wo aus Angst vor einem Koalitionsbruch sogar die Koalitionspartei in Schockstarre verfällt. Aus Angst vor rechtspopulistischen Strömungen genau diesen in die Hände zu spielen, halte ich für gefährlich.

Wenn Politik und Medien jede kleine Verfehlung mit vermeintlichem Migrationshintergrund aufbauschen und nicht in Relation setzen zu den tausenden Verfehlungen einheimischer Täter, wenn längst vergessen scheint, dass wir in der Vergangenheit viele große Zuwanderungen recht gut gemeistert haben (Gastarbeiter, Flüchtlinge aus Ostpreußen etc.), wenn wir uns nicht vor Augen halten, aus welchem Wohlstand heraus wir grundlos Angst um unsere Pfründe haben, wenn wir lautlos bleiben aus Hilflosigkeit, dann bleibt unser Mitgefühl auf der Strecke, dann werden wir irgendwann Menschenrechte nur denen zugestehen, die exzellent ausgebildet oder uns von Nutzen sind, dann ist uns irgendwann vielleicht jeder herrenlose Hund aus Südeuropa wichtiger als Menschen, die ihre Heimat, ihre Freunde und Familien verlassen, weil sie Hunger oder Angst um ihr Leben haben und schließlich vor den Stränden der Touristen verrecken. Längst schon stellen wir die Menschen, die zu uns kommen, erst einmal unter Generalverdacht.

Ich finde diese Tendenzen beängstigend. Aber was kann der einzelne Bürger da schon machen? Auf die Straße gehen, hilft das? AUFSTEHEN ist ein erster Schritt. Oder einen kleinen Artikel schreiben.

Was hat das Ganze nun mit Personalrat zu tun? Ganz einfach: Als Personalrat stehe ich ein für Menschen, egal wo sie herkommen. Ich achte auf die Einhaltung von Gesetzen und beziehe Stellung gegen Ungerechtigkeiten.

Es gibt keine besseren und schlechteren Ausländer, keine verdächtigen Nationalitäten. Es gibt ehrliche und unehrliche, harmlose und gefährliche Menschen in jeder Nationalität, auch in unserer.

Elli Grube

Mitunterzeichner*innen:
M. A. Brinkforth-Peiser, U. Spillebeen, B. Aichinger, A. Hruschka, O. Gorden, K. Bohne, R. Garcia, H.-U. Metzger, A. Pieper, A. Phan, F. Schrader, S. Steiding

Personalratsarbeit praktisch: Interne Weiterbildung

Ausgabe 24 - November 2018

Die Personalratsarbeit ist ein Ehrenamt, und dementsprechend kommen alle Personalräte als Laien zu dieser Aufgabe. Häufig müssen wir uns aber im Rahmen unserer Tätigkeit mit Sachverhalten und Themen auseinandersetzen, mit denen wir uns zunächst nicht auskennen. Zwar gibt es für den Einstieg als neuer Personalrat grundlegende Fortbildungen, in denen man lernt, was die Rechte und Pflichten des Personalrats nach dem Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz (NPersVG) sind und einzelne Personalratsmitglieder bilden sich zu Spezialthemen weiter, um bestimmte Aufgaben innerhalb des Gremiums zu übernehmen. Hin und wieder gibt es aber Themen, die den Personalrat als Ganzes beschäftigen.

Die tiefergehende inhaltliche Beschäftigung mit solchen Themen kommt neben dem Tagesgeschäft aber oft zu kurz, so gibt es im Personalrat einen besonderen Termin für diese Form der internen Weiterbildung: den sogenannten „Fünften Mittwoch“. An jedem zweiten und vierten Mittwoch eines Monats findet die Personalratssitzung statt, jeder erste und dritte Mittwoch ist reserviert für die Vorstandssitzung, in der die freigestellten PR-Mitglieder die Sitzung des gesamten Gremiums vorbereiten. Drei- bis viermal im Jahr gibt es jedoch noch einen fünften Mittwoch im Monat, an dem im Personalrat keine festen Termine vorgesehen sind. Diese Zeit nutzen wir dann, um ein für unsere Arbeit wichtiges Thema näher zu beleuchten.

Die Themen, um die es am Fünften Mittwoch geht, sind vielfältig. Das reicht von internen Themen wie der Aufgabenverteilung im Personalrat und dem strukturierten Umgang mit Personalmaßnahmen über Sachthemen wie Konfliktmanagement und Wirtschaftsausschuss bis hin zu kontroversen Themen wie z.B. den Umgang mit Fällen von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Hin und wieder werden hierzu auch externe Sachverständige hinzugezogen, die nötiges Fachwissen mitbringen und an die Personalratsmitglieder weitergeben können.

Eine Sonderform der internen Weiterbildung bildet die Klausurtagung des Personalrats. Diese findet derzeit alle zwei Jahre statt. Hier geht es um das große Ganze: Was ist unsere Position, was haben wir schon geschafft, wo wollen wir noch hin und wie gehen wir vor? An diesen Fragen arbeiten wir intensiv im Rahmen eines zweitägigen Workshops und werden dabei von externer Moderation unterstützt.

Bei der ersten Klausurtagung der aktuellen Wahlperiode im Jahr 2016 ging es vor allem darum, als neues Gremium zusammenzufinden, unsere Aufgabenfelder zu definieren und eine gemeinsame Richtung zu finden. Die zweite Klausurtagung fand im April 2018, also genau zur „Halbzeit“ der Wahlperiode, statt. An diesen zwei Tagen schauten wir zurück auf das, was wir uns 2016 vorgenommen hatten, und verglichen es mit dem, was wir erreicht hatten. Wir beschäftigten uns mit der Arbeitsorganisation des Personalrats und schauten auch in die Zukunft, indem wir unsere Aufgaben für die nächsten zwei Jahre priorisierten.

Dieses regelmäßige Innehalten und Betrachten der eigenen Situation ist für die Arbeit eines so großen Gremiums wie dem Personalrat unverzichtbar. Nur so kann sichergestellt werden, dass die gemeinsame Arbeit zielgerichtet ist und keine wichtigen Dinge im Alltag untergehen.

Personalratsarbeit praktisch: AG Technologiebegleitung

Ausgabe 23 - Juni 2018

Schon wieder eine neue Abkürzung? Nein. Diesmal ein kurzer, aber prägnanter Ausdruck, der beschreibt, wie sich die Arbeit in der Arbeitsgruppe Technologiebegleitung des Personalrats anfühlt.

Neue Software und IT-Verfahren sind im Alltag angekommen, davon können wir auch alle privat einige Lieder singen. Im Arbeitsumfeld geht es jedoch nicht nur darum, welche Daten ich gern von mir selbst preisgebe, weil ich mir hier oder da einen Nutzen davon verspreche. Es geht hier um Beschäftigtendaten, die in zunehmendem Maße mit anderen Systemen geteilt werden.

Nun könnte man meinen, wir seien doch paranoid – schließlich ist die Universität doch öffentlicher Dienst und nicht an Missbrauch von Daten interessiert. Die Praxis in der AG zeigt jedoch allzu häufig, dass gern mehr Daten in IT-Systemen erfasst bzw. weitergegeben werden, als für den Verwendungszweck erforderlich ist. Es werden dann eventuelle zukünftige Szenarien durchgespielt, in denen diese zusätzlichen Daten vielleicht praktisch sein könnten. Um praktisch geht es jedoch bei Datenschutz nicht, sondern um Datensparsamkeit, Zweckbestimmung und Erforderlichkeit.

Der jüngste Vorfall bei facebook zeigt doch sehr gut, dass auch Leute „vom Fach“ – so würde man Herrn Zuckerberg wohl klassifizieren – unterschätzen, welche Ausmaße ein Datenmissbrauch haben kann. Nun ja, „I’m so sorry“.

Bei den vielen zeitgleichen IT-Projekten gilt es also in der Arbeitsgruppe, jede Software mit all ihren Funktionen einzuschätzen, die Datenwege zu verstehen und die Fachkonzepte, Handbücher, Schnittstellenbeschreibungen zu wälzen, um mit den Daten unserer Beschäftigten so sparsam wie nur möglich umzugehen.

Je voller mein Portemonnaie ist, desto mehr Schaden entsteht, wenn es denn einmal geklaut wird. Deshalb: Je weniger Daten gesammelt werden, desto weniger Daten können missbraucht werden.

Dabei achten wir auch kritisch und wachsam darauf, dass mit der Software weder das Verhalten noch die Leistung der Kolleginnen und Kollegen kontrolliert wird, denn auch dies ist häufig ein praktischer Nebeneffekt der Digitalisierung – als Nutzer*in kontrollierbarer zu werden. Nun sind die Vorgesetzten nicht per se die Oberkontrolleure. Dennoch haben wir schon oft genug erlebt, dass im Konfliktfall gern einmal die IT herangezogen wird, um schnell und einfach „Beweise“ anzuführen. Allein die Möglichkeit kann ein Verführer sein.

Ja, anstrengend ist die Arbeitsgruppe wegen der Vielzahl der eingesetzten IT-Systeme, wegen der Komplexität und der immer wiederkehrenden Abwägung der Interessen. Aber mit ausreichend Sportsgeist versehen ist es spannend, abwechslungsreich und auch sehr lehrreich, in welche Richtungen sich die IT im Laufe der Jahre verändert, was heutzutage alles möglich und denkbar ist.

Personalversammlung 2018

Ausgabe 23 - Juni 2018

Den Artikel zur Personalversammlung 2018 finden Sie in der Rubrik "Personalrat unterwegs".

November der Beratungen

Ausgabe 22 - Februar 2018

Was auch immer der Grund dafür war – im November platzte der Personalratsterminkalender aus allen Nähten. Täglich kamen neue Beratungsanfragen, teils sehr dringend mit kritischen Sachverhalten, die keinen Aufschub duldeten. Da wir unsere Beschäftigten nicht im Regen stehen lassen, musste dann auch schon mal sehr früh oder nach Feierabend eine Extraschicht eingelegt werden. Aber wenn es hilft, ist es das auch wert. Nun könnte man meinen, es sei ein ohnehin eher trister Monat – mit Gemütsverstimmungen hatten die Beratungen aber wahrlich überhaupt nichts zu tun.

Selten wurde uns Berater*innen in solcher Massivität aufgezeigt, mit wie vielen unterschiedlichen Themenfeldern wir uns auskennen müssen oder zumindest sollten. Ein schöner dicker Blumenstrauß an Wissen und Erfahrungen, der umso mehr Spaß macht, wenn er dann auch hilfreich für die Beschäftigten eingesetzt werden kann. Und da geht es nicht darum, auf Biegen und Brechen jede Frage richtig beantworten zu müssen. Es ist auch wichtig, die eigenen Beratungsgrenzen zu kennen und auf „Spezialisten“ zurückgreifen oder hinweisen zu können, vom Wissen der Kolleg*innen zu lernen und kreativ Lösungsoptionen auszuloten, die die Beschäftigten mittragen können.

Dennoch: Wenn du dann (neben Papierkram, Mails, Terminen und etlichen Telefonaten) mehrere Beratungen am Tag durchgeführt hast und im Feierabend Schwierigkeiten hast, die recht heftigen oder komplexen Themen aus dem Kopf zu kriegen, wird deutlich, dass du als Berater*in auch noch einiges dazu lernen musst. Abschalten. Distanz üben. Damit du nicht selbst zum Beratungsfall wirst.

Dies soll kein Aufruf sein, uns bloß in Ruhe zu lassen. Im Gegenteil, wir stehen auch weiterhin engagiert und interessiert zur Verfügung. Das ist schließlich einer der Gründe, warum wir uns haben wählen lassen: weil wir uns für Euch einsetzen wollen. Also vielen Dank für das entgegengebrachte Vertrauen!

Personalratsarbeit praktisch: Beratungsgespräche

Ausgabe 21 - Oktober 2017

Hin und wieder begegnet einem im Laufe des Arbeitslebens ein Problem, mit dem man nicht allein fertig wird oder das einen belastet. Das kann ein Konflikt am Arbeitsplatz zwischen Kolleg*innen oder mit Vorgesetzten sein,  eine Unzufriedenheit mit einem bestimmten Zustand am Arbeitsplatz, manchmal ist es auch nur eine Frage zu Arbeitsrecht oder Tarifvertrag.

Alle Beschäftigten haben das Recht, sich hilfesuchend an den Personalrat zu wenden. Der Erfahrungsschatz der Personalräte kann hier gute Dienste leisten. Dabei muss es gar nicht immer um große Probleme gehen – häufig hilft es auch schon, einen Sachverhalt einmal mit einer außenstehenden Person zu besprechen. Oft beginnt die Beratung mit einer unverbindlichen Anfrage zwischen Kolleg*innen – „Du bist doch im Personalrat…“ – in anderen Fällen erfolgt der erste Kontakt zum Personalrat per E-Mail oder telefonisch. Beratungen werden – wenn die zu beratende Person einverstanden ist – nach Möglichkeit immer mit zwei Personalräten durchgeführt. Dies hat mehrere Vorteile: Erstens kommen mehr Handlungsoptionen zusammen, da jedes PR-Mitglied über andere Kompetenzen verfügt, zweitens können sich die beiden Personalräte untereinander über das beste Vorgehen beratschlagen und drittens können noch unerfahrene Personalräte vom Wissen der erfahreneren Kolleg*innen profitieren. In jedem Fall bleiben die Beratungsgespräche jedoch absolut vertraulich – selbst innerhalb des Personalrats werden Informationen nur nach vorheriger Erlaubnis der zu beratenden Person weitergegeben.

Kann das Problem nicht gleich gelöst werden, entwickeln die Personalräte in einem Beratungsgespräch gemeinsam mit der zu beratenden Person einen Plan zur weiteren Vorgehensweise. Je nach Art des geschilderten Problems kann dies z.B. Informationseinholung sein,  die Begleitung von Personalgesprächen, gemeinsame Konfliktgespräche, die Aufforderung an die Dienststelle, Missstände abzustellen, oder auch die Empfehlung weiterer Beratungsstellen (Psychologisch-therapeutische Beratungsstelle, Berufliches Eingliederungsmanagement usw.).

In vielen Fällen kann die Intervention des Personalrats bei Konfliktfällen für beide Seiten akzeptable Lösungen aufzeigen. Diese Form der Beratung und Unterstützung der Beschäftigten gehört zu den Kernaufgaben des Personalrats. Aus Zeitgründen wird sie jedoch fast ausschließlich von den freigestellten PR-Mitgliedern durchgeführt.

Wenn Sie also eine Frage oder ein Problem haben, stehen wir gern zur Verfügung.

Personalratsarbeit praktisch: Sitzungstag

Ausgabe 20 - Mai 2017

Jeden zweiten Mittwoch um kurz vor neun Uhr morgens wird es laut im Personalratsgebäude. Immer wieder klingelt es an der Eingangstür und auf den Fluren herrscht trubeliges Durcheinander. Freigestellte, Nichtfreigestellte und Ersatzmitglieder trudeln nach und nach im großen Sitzungsraum ein, tauschen die letzten Neuigkeiten aus, sortieren ihre Unterlagen, während im Raum noch schnell stoßgelüftet wird. Bei 19 Mitgliedern des Personalrats wird der Sitzungsraum sehr schnell voll und die Luft dick. Wenn sich alle versammelt haben, bittet die Vorsitzende um Ruhe und eröffnet die Sitzung – aber eigentlich beginnt die Arbeit an dieser Sitzung bereits eine Woche zuvor.

Eine Woche vor einer Personalratssitzung trifft sich der Vorstand des Personalrats, der zurzeit aus zwölf Personen besteht, um die Tagesordnungspunkte für die bevorstehende Sitzung festzulegen und die zu bearbeitenden Personalmaßnahmen unter sich zu verteilen. Außerdem wird jetzt gemeinsam die Liste des vereinfachen Beteiligungsverfahrens bei Personalmaßnahmen der wissenschaftlichen Beschäftigten geprüft. Das Protokoll der letzten Personalratssitzung, das jedes Mal von einem anderen Mitglied geführt wird, muss jetzt fertig sein, weil dieses zusammen mit der Einladung und der Tagesordnung für die nächste Sitzung an alle Mitglieder verteilt wird. Sollen in der Sitzung Beschlüsse zu speziellen Themen gefasst werden, müssen diese Themen im Vorfeld von einem oder mehreren Mitgliedern oder einer AG des Personalrats vorbereitet und die Unterlagen mit Informationen zu dem Thema im Vorfeld der Sitzung allen Mitgliedern zugänglich gemacht werden, damit jede*r sich eine Meinung dazu bilden kann und nicht als bloßes Stimmvieh an der Sitzung teilnimmt.

Zu jeder Personalmaßnahme gehört ein Formblatt der Personalverwaltung mit verschiedensten Anlagen. So vielfältig wie die Personalmaßnahmen selbst – neben Einstellungen vor allem Verlängerung von Arbeitsverträgen, Verzichte auf Ausschreibung, Befristungen, Entfristungen, Höhergruppierungen, Zahlung von Zulagen usw. – sind auch die dazu eingereichten Unterlagen: Das kann von Tätigkeitsbeschreibungen über Projektbewilligungen und Auswahlbegründungen bis hin zu Stellungnahmen der beteiligten Personen alles sein. Die Aufgabe der Vorstandsmitglieder ist es nun, innerhalb einer Woche bis zur nächsten Personalratssitzung die Personalmaßnahme anhand dieser Unterlagen zu prüfen und bei Unklarheiten bei der Personalverwaltung oder der Einrichtung nachzufragen oder ggf. bessere Vertragsbedingungen auszuhandeln.

Nach Ablauf der Woche stellt das einzelne Mitglied seine Personalmaßnahmen in der Personalratssitzung dem Gremium vor, indem sie*er kurz die Hintergründe darstellt, die Fragen des Gremiums beantwortet und eine Empfehlung zur Zustimmung oder Ablehnung ausspricht. Oft werden vor der Abstimmung einzelne Details der Maßnahmen leidenschaftlich diskutiert. Bei durchschnittlich 60-70 Einzelpersonalmaßnahmen pro Sitzung  (zusätzlich zu der Liste des vereinfachten Beteiligungsverfahrens) nimmt dies einen Großteil der Sitzung ein, so dass dieser Tagesordnungspunkt sich oft bis in den frühen Nachmittag zieht. Einer Maßnahme wurde zugestimmt, wenn mindestens die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder dafür stimmt. Die Entscheidung des Gremiums wird dann auf dem Formblatt der Maßnahme festgehalten und umgehend zurück an die Personalverwaltung gegeben. Auch Unfallmeldungen, die der Personalrat im Hinblick auf mögliche Arbeitsschutzmängel prüft, werden unter dem Tagesordnungspunkt Personalmaßnahmen behandelt.

Weitere regelmäßige Tagesordnungspunkte der Personalratssitzung sind Vorschläge für Themen für das PR-Info, die dann von der AG Öffentlichkeitsarbeit aufgegriffen und weiterentwickelt werden, sowie Berichte aus der AG- und Gremienarbeit des Personalrats. Hier berichten die jeweiligen AG-Sprecher*innen und Vertreter*innen des PR in Gremien der Dienststelle von den jeweiligen Themen, die seit der letzten Personalratssitzung behandelt wurden. Über die mündlichen Berichte hinaus haben alle Mitglieder des Personalrats Gelegenheit, die Protokolle der AGs und Gremien einzusehen. Auch die Berichte nehmen einen großen Teil des Sitzungstages ein, da auch hier oft gesteigerter Diskussionsbedarf entsteht.

Den Rest des Sitzungstages nehmen weniger umfängliche, aber dennoch mitbestimmungspflichtige Tagesordnungspunkte ein, wie etwa Bestellungen zu Brandschutz- und Ersthelfer*innen, Teilnehmer*innenlisten vom Weiterbildungsprogramm, Beschlüsse über Dienstvereinbarungen und andere Verabredungen mit der Dienststelle, Baumaßnahmen, Freistellungen von Personalratsmitgliedern für bestimmte Aufgaben usw. Zum Schluss werden noch aktuelle Termine und Postein-und -ausgänge besprochen, um auch den nichtfreigestellten Mitgliedern das Tagesgeschäft des Personalrats so transparent wie möglich darzustellen.

Der Ablauf der Personalratssitzung und besonders die Abstimmungen unterliegen strengen formalen Kriterien, die Inhalte sind absolut vertraulich. Seit der Erweiterung der Mitbestimmungsrechte des Personalrats auf die Personalmaßnahmen der wissenschaftlichen Beschäftigten hat sich – wie bereits berichtet – die Gesamtzahl der Maßnahmen stark vervielfacht, weswegen die Personalratssitzung mittlerweile als ganztägige Sitzung angelegt ist. Trotzdem sind alle Beteiligten stets mit vollem Einsatz und guter Laune darum bemüht, die gemeinsame Arbeit so gut, schnell und gründlich wie möglich zu erledigen.

Und so, wie sie mit einer vorausgehenden Vorstandssitzung angefangen hat, endet die Arbeit für die Personalratssitzung mit der Nachbereitung durch den Vorstand: Wenn die eigentliche Sitzung, nicht selten schon deutlich nach 16 Uhr, geschlossen ist und Nichtfreigestellte und Ersatzmitglieder längst zurück an ihren Arbeitsplatz gegangen sind, setzen sich die Vorstandsmitglieder erneut zusammen, um alle Personalmaßnahmen möglichst schnell für die weitere Bearbeitung durch die Personalverwaltung fertigzumachen und gemeinsam die gefassten Beschlüsse zu formulieren. Angefangen von der Vorsitzenden, die diese lange Sitzung leitet, über die*den Protokollführer*in bis hin zu jedem einzelnen Gremiumsmitglied – für alle ist der Sitzungstag ein körperlich und geistig anstrengender Tag, an dessen Ende aber die Gewissheit steht, einen wichtigen Beitrag im Interesse der LUH-Beschäftigten geleistet zu haben.

Personalversammlung 2017

Ausgabe 20 - Mai 2017

Den Artikel zur Personalversammlung 2017 finden Sie in der Rubrik "Personalrat unterwegs".

Personalratsarbeit praktisch: Dienstvereinbarungen

Ausgabe 19 - Januar 2017

Eine Dienstvereinbarung ist ein einvernehmlich zwischen der Dienststelle (Präsidium) und dem Personalrat geschlossener öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Regelung innerdienstlicher, also die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten betreffender Angelegenheiten. Sie regelt also die Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten rechtswirksam, ohne Teil des individuellen Arbeitsvertrags zu sein. Auch für später eingestellte Beschäftigte gelten die – früher abgeschlossenen – Dienstvereinbarungen.

Gem. § 78 Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz  sind Dienstvereinbarungen nur zulässig, soweit nicht gesetzliche, tarifliche oder in Vereinbarungen nach § 81 getroffene Regelungen (Vereinbarungen zwischen Gewerkschaften und Landesregierung) entgegenstehen. Sie sind unzulässig, soweit sie Arbeitsentgelte oder sonstige Arbeitsbedingungen betreffen, die üblicherweise durch Tarifvertrag geregelt werden; das gilt nicht, wenn ein Tarifvertrag den Abschluss ergänzender Dienstvereinbarungen ausdrücklich zulässt.

Wird eine Dienstvereinbarung nur befristet abgeschlossen, endet sie mit Ablauf der benannten Frist. Eine Befristung kommt z.B. bei der probeweisen Einführung von Verfahren – etwa dem vereinfachten Beteiligungsverfahren bei Personalmaßnahmen der wissenschaftlich Beschäftigten – in Betracht. Wird eine Dienstvereinbarung nur zu einem bestimmten Zweck abgeschlossen, endet sie mit Erreichen dieses Zwecks, z.B. unsere Dienstvereinbarung zum Testbetrieb eines Forschungsinformationssystems.

Im Personalrat ist meist eine bestimmte Arbeitsgruppe mit der Vorbereitung einer neuen oder der Überarbeitung einer vorhandenen Dienstvereinbarung betraut. Dazu recherchieren die Mitglieder der AG rechtliche Hintergründe und schauen sich vergleichbare Dienstvereinbarungen an anderen Dienststellen an. Die Details der neuen Dienstvereinbarung werden gemeinsam erarbeitet,  in Textform gebracht, im Gremium vorgestellt und mit der Dienststelle verhandelt. Die fertige Dienstvereinbarung wird schließlich vom Gremium beschlossen.

Eine Dienstvereinbarung tritt – soweit nicht abweichend vereinbart – mit der Unterschrift beider Seiten in Kraft. Für die Veröffentlichung von Dienstvereinbarungen ist die Dienststelle verantwortlich. Die Dienststelle ist verpflichtet, die Regelungen der Dienstvereinbarung einzuhalten. Der Personalrat hat die Einhaltung der Dienstvereinbarung zu überwachen.

Ein aktuelles Beispiel:

Ende Oktober 2016 hat der Personalrat die Dienstvereinbarung über das vereinfachte Beteiligungsverfahren bei personellen Maßnahmen der wissenschaftlichen Beschäftigten überarbeitet, mit der Dienststelle verhandelt und – nun unbefristet – abgeschlossen.

Diese dient einerseits dazu, das seit Einführung der Mitbestimmung bei diesen Personalmaßnahmen stark angestiegene Arbeitspensum für Personalverwaltung, Personalrat und Geschäftszimmer zu verringern. Andererseits sollen mit diesen formulierten Mindeststandards die Vertragsbedingungen (Stundenumfang, Vertragslaufzeiten) für unsere wissenschaftlichen Beschäftigten verbessert werden. Verträge, die diese Standards nicht erfüllen, können zwar nach wie vor abgeschlossen werden, können aber nicht im Rahmen des vereinfachen Verfahrens bearbeitet werden.

Hier die in der Dienstvereinbarung über das vereinfachte Beteiligungsverfahren formulierten Standards im Detail:

Wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:

Finanzierung überwiegend aus Haushaltsmitteln:
- Einstellung: mind. 3 Jahre Vertragslaufzeit, mind. 50 % Arbeitszeit
- Vertragsverlängerung: mind. 1 Jahr Vertragslaufzeit, mind. 50 % Arbeitszeit

Finanzierung überwiegend aus Projektmitteln:
- Vertragslaufzeit muss mind. den Bewilligungszeitraum umfassen, mind. 50 % Arbeitszeit

Finanzierung überwiegend aus HSP- und SQM-Mitteln:
- Einstellung: mind. 2 Jahre Vertragslaufzeit, mind. 50 % Arbeitszeit
- Vertragsverlängerung: mind. 1 Jahr Vertragslaufzeit, mind. 50 % Arbeitszeit

Wissenschaftliche Hilfskräfte:

- mind. 6 Monate Vertragslaufzeit, mind. 43 Stunden/Monat

Personalratsarbeit praktisch: Personalmaßnahmen

Ausgabe 18 - September 2016

Wir wollen eine alte Tradition wieder aufleben lassen und regelmäßig über unsere Routineaufgaben berichten. Häufig genug müssen wir feststellen, dass die Beschäftigten „da draußen“ kaum eine Vorstellung haben, was zu unseren Aufgaben gehört.

Wir haben im PR-Info schon wirklich gute Artikel zu diesem Thema gehabt, die viele der neuen Kolleg/innen aber nicht mehr kennen, also werden wir zum Auftakt der Reihe einen immer noch aktuellen Artikel wiederbeleben und mit neueren Ergänzungen anfüttern:


Eine der häufigeren Fragen, die ein Personalratsmitglied gestellt bekommt, lautet: „Was macht ihr da eigentlich?“. Keine Frage, die mal so nebenbei beantwortet werden könnte, die aber natürlich berechtigt ist und uns Personalräten die Gelegenheit gibt, uns darzustellen. Da die Personalratsarbeit sehr vielseitig ist, erläutern wir unsere Aufgaben anhand eines konkreten Beispiels, in dieser Ausgabe ist dies die Beteiligung bei der Einstellung von Beschäftigten.

Geregelt wird das im Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz (NPersVG) in § 65. Dort heißt es: „Der Personalrat bestimmt insbesondere bei personellen oder allgemeinen Maßnahmen mit, z.B. bei Einstellung oder bei Verzicht auf Ausschreibung.“ Neu im NPersVG ist seit Anfang des Jahres die Erweiterung der Mitbestimmung auf das wissenschaftliche Personal, das vorher bei Personalmaßnahmen ausgenommen war.

Generell ist der Personalrat bei der Besetzung von Stellen einzubeziehen. Nicht selten werden wir bereits eingebunden, bevor eine Stelle ausgeschrieben wird, z.B. wenn von den Einrichtungen ein Verzicht auf Ausschreibung angestrebt wird, weil befristet Beschäftigte mit den gleichen oder anderen Aufgaben weiterbeschäftigt werden sollen.

Sobald die Bewerbungsunterlagen auf eine Stellenausschreibung eingegangen sind, erfolgt die offizielle „Einladung“ zu den Bewerbungsgesprächen durch die einstellende Einrichtung mittels eines Webformulars, in das alle Eckdaten zur Bewerberlage und zu den Gesprächsterminen einzutragen sind.

Nun heißt es für den Personalrat aktiv zu werden: Kontaktaufnahme mit der Einrichtung, Sichtung aller Bewerbungsunterlagen (dies können mal 10 aber auch mal 300 sein) sowie die Prüfung von Kriterien für die Bewerberauswahl. Naturgemäß unterscheiden sich die Auswahlkriterien der Einrichtung von den Kriterien der Personalvertretung. Achten die Einrichtungen in erster Linie auf die Qualifikation, die Berufserfahrung und die Erfüllung des Aufgabenprofils, sichtet der Personalrat die Unterlagen nach Kriterien wie: interne / externe Bewerbung, befristetes / unbefristetes Beschäftigungsverhältnis und nach sozialen Kriterien. Anhand dieser Merkmale wird die Liste der Bewerberinnen und Bewerber verglichen, die für ein Vorstellungsgespräch vorgesehen sind. Nicht selten kommt es auf Vorschlag der Personalvertretung zu einer Erweiterung der Liste, insbesondere dann, wenn interne Bewerber nicht berücksichtigt wurden.

Interne Bewerber müssen grundsätzlich in die engere Wahl einbezogen werden; dies ist nachzulesen im Vademecum der Leibniz Universität, A-Rundschreiben Nr. 43/2015. Auch Teilzeitbeschäftigte genießen bei der Stellenbesetzung eine besondere Berücksichtigung. Geregelt wird dies im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG § 9). Teilzeitbeschäftigte, die eine Stundenerhöhung anstreben, sollten dies auch beim Dezernat 2 anzeigen, damit ihr Wunsch aktenkundig wird. Ansonsten kann eine gesonderte Berücksichtigung nach TzBfG nicht stattfinden. Aber Achtung: Diese besondere Berücksichtigung gilt nur bei vergleichbarer Qualifikation der Bewerberinnen und Bewerber.

An den Bewerbungsgesprächen nimmt das Personalratsmitglied stellvertretend für das Personalratsgremium teil. Wir achten bei den Bewerbungsgesprächen darauf, dass das Anforderungsprofil gegenüber der Stellenausschreibung nicht wahllos erweitert wird und dass allen Bewerberinnen und Bewerbern die gleichen Fragen zur Ermittlung ihrer Qualifikation gestellt werden. Nach Abschluss der Gespräche erfolgt in der Regel eine „Reihung“ der Bewerberinnen und Bewerber, bei der oft auf die Erfahrungen und Kenntnisse des Personalrats zurückgegriffen wird. Das hat den deutlichen Vorteil, bei Absage der/des Erstplatzierten noch eine Auswahl zu haben, ohne das gesamte Verfahren (Ausschreibung, Gespräche etc.) wiederholen zu müssen.

Die mit der neuen Mitbestimmung bei wissenschaftlichem Personal rasant angestiegene Zahl an Bewerbungsverfahren sprengt jedoch zunehmend unsere Kapazitätsgrenzen. Dann gibt häufig der Terminkalender vor, ob wir teilnehmen können oder nicht. Für den Fall, dass wir nicht an Gesprächen teilnehmen können, müssen die Einrichtungen uns  eine abwägende Auswahlbegründung zukommen lassen, damit wir das Verfahren nachvollziehen und unserem gesetzlichen Auftrag gerecht werden können.

Häufig kommt es vor, dass Fragen der Eingruppierung in den Bewerbungsgesprächen angesprochen werden. Gerade für interne Bewerbungen muss hier genauer hingesehen werden, weil eine höhere Entgeltgruppe nicht zwingend lukrativer sein muss. Manchmal verbleibt nur ein geringer „Garantiebetrag“ als Zugewinn, der den gewachsenen Verantwortlichkeiten kaum gerecht wird. Eine Beratung durch den Personalrat kann jedenfalls immer hilfreich sein. Die Eingruppierung erfolgt anhand der Tätigkeitsbeschreibung, die der Personalmaßnahme in der Regel beiliegt. Der Personalrat prüft im Zweifelsfall anhand dieser Beschreibung die angestrebte Eingruppierung auf richtige Einordnung. Auch die mögliche Anerkennung von Beschäftigungszeiten zur Ermittlung der Stufenzuordnung wird geprüft.

Bei befristet ausgeschriebenen Stellen achtet der Personalrat auf die Begründung für die Befristung. Nach TzBfG wird unterschieden zwischen einer Befristung mit sachlichem Grund nach § 14 (1) und ohne sachlichen Grund nach § 14 (2). Gerade die Befristungen ohne sachlichen Grund nehmen nach Kenntnis der Personalräte in den letzten Jahren immer mehr zu. Der Verdacht drängt sich auf, dass die gesetzlichen Befristungsmöglichkeiten bei Arbeitsplätzen, die eigentlich auf Dauer notwendig sind, der gesetzgeberischen Intention zuwiderlaufend genutzt werden, beispielsweise um eine vermeintlich verlängerte Probezeit zu erreichen, bevor das „Risiko“ einer unbefristeten Anstellung eingegangen wird, oder auch um eine „Motivationssteigerung“ und erhöhte „Leistungsbereitschaft“ des Beschäftigten zu gewährleisten. Dies liegt sicherlich nicht im Interesse der Beschäftigten, deren Vertreter wir schließlich sind.

Eine neue Herausforderung bei wissenschaftlichem Personal bietet uns auch hier die veränderte Gesetzeslage. Sowohl lt. Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) als auch lt. Niedersächsischem Hochschulgesetz (NHG) soll das hohe Maß an Kurzzeitverträgen eingedämmt werden: Wir haben u.a. zu prüfen, ob die Vertragslaufzeiten der Verträge auch den Zeiträumen der Mittelbewilligungen entsprechen. Ein hartes Stück Arbeit, aber das übt sich hoffentlich.

Fairerweise muss man aber sagen, dass bei den meisten Vorstellungsgesprächen die Sachkompetenz der Personalräte sehr geschätzt wird. Manche hilfreiche Information wird von der einstellenden Einrichtung gerne aufgegriffen, um qualifiziertes Personal zu verbesserten Bedingungen einzustellen, denn das Werben um die „fähigsten Köpfe“ findet nicht nur im wissenschaftlichen Bereich statt. Längst hat man erkannt, dass der wissenschaftliche Bereich ohne den hochqualifizierten und motivierten Technik- und Verwaltungsbereich nicht funktioniert. Also stellen Sie bei Ihren nächsten Vorstellungsgesprächen Ihr „Licht nicht unter den Scheffel“. Leider müssen wir häufig feststellen, dass externe Bewerber/innen sich im Vorfeld wesentlich gründlicher informieren und besser vorbereitet sind als interne. Daher sei dieser Aufruf noch einmal deutlich wiederholt!

Ist ein/e geeignete/r Bewerber/in gefunden, stellt die Einrichtung einen Antrag auf Einstellung beim Dezernat 2, das die geplante Einstellung bearbeitet und als Personalmaßnahme dem Personalrat zur Mitbestimmung vorlegt. Wir haben dann 14 Tage Zeit, die Maßnahme im Personalratsgremium zu behandeln. Nicht dass wir uns missverstehen: Es ist nicht nur diese eine Maßnahme pro Sitzung, sondern zurzeit sind es ca. 60 - 70 Personalmaßnahmen, die – aufgeteilt auf die Vorstandsmitglieder – bearbeitet werden müssen. Dazu kommen zusätzlich 60 - 70 Maßnahmen im „Vereinfachtem Verfahren“ (hierzu in der nächsten Ausgabe mehr!). Geprüft wird fast alles: der Ausschreibungstext, die Begründung bei Ausschreibungsverzicht, die Eingruppierung, die Fallgruppe, der Befristungsgrund und Projektlaufzeiten, Rechtsgrundlage der Befristung (WissZeitVG oder TzBfG) und anderes mehr. Hierzu finden Gespräche sowohl mit dem Dezernat 2 als auch direkt mit den Einrichtungen statt, um möglichst keine Maßnahme ablehnen zu müssen. So vorbereitet geht die Personalmaßnahme mit einer Empfehlung im Gepäck in die Personalratssitzung und wird dort dem Gremium vorgestellt. Das Gremium beschließt dann über so verschiedene Maßnahmen wie Einstellungen, Verzicht auf Ausschreibung, Verlängerungen, Höhergruppierungen, Zahlung von Zulagen bei Übertragung von höherwertigen Tätigkeiten und Kündigungen. Klingt nach viel Arbeit – ist viel Arbeit. Aber eine interessante Arbeit. Man muss schon ziemlich sattelfest in den unterschiedlichen Gesetzgebungen sein, um eine Personalmaßnahme in Gänze bewerten zu können. Aber dafür sind wir viele Köpfe und uns auch nicht zu schade, zu fragen, wenn wir etwas (noch) nicht wissen.

Der weit verbreitete Irrglaube, dass die Personalmaßnahmen deshalb so zeitaufwändig seien, weil der Personalrat noch mitentscheiden muss, stimmt nicht. Im „Notfall“ werden Personalmaßnahmen noch am Vortag der Sitzung durch das Dezernat 2 eingereicht, um keinen Beschäftigten auf die Straße zu setzen, weil der Antrag zu spät kam. Wir versuchen, alles möglich zu machen, und in den allermeisten Fällen klappt das auch.

Alles so neu hier! - Elli Grube

Ausgabe 18 - September 2016

Nun aber schnell. Die Neuen kommen!

Die Wahlen mischen die Karten neu, eine aufregende Zeit. Das Tagesgeschäft muss laufen, trotz zunächst noch deutlich reduzierter Kapazitäten durch das geplante und ungeplante Ausscheiden von Kollegen, mit vielen neuen  zusätzlichen Aufgaben durch neue Gesetzgebungen. Es gibt neue Personalräte, neue Freistellungen müssen ausgetüftelt und auf den Weg gebracht werden.

Wie soll ich das neue Gremium nun beschreiben? Es gibt alte und neue, alte und junge, erfahrene und euphorische, vorsichtige und mutige, stille und laute. Alle zusammen sind wir eine von Euch gewählte Mischung von Ehrenamtlichen mit viel Erfahrung, Mut, Gedächtnis, Visionen und unterschiedlichsten eigenen Vorstellungen.

Nun gilt es, das Gemeinsame herauszuarbeiten, die Ziele zu eruieren, Prioritäten zu setzen, die Aufgaben sinnvoll zu verteilen, Einarbeitung zu leisten, ohne den Schwung zu nehmen, Erfahrungen weiterzugeben und neue Wege auszuprobieren. Erste Schritte dazu haben wir in unserem Workshop bereits getan.
Aber Sie werden wissen wollen: Wer bin ich denn eigentlich?

Mein Name ist Elli (Elvira) Grube, Baujahr 67, glücklich geschieden. Mein beruflicher Werdegang: Schule, Ausbildung, Pflege einer Angehörigen, Fachabitur, schließlich Dipl.-Inge und an der LUH „Wurzeln geschlagen“. Dazwischen Jobs in Handwerk, Bau, Gastronomie, Handel, Universität etc. Befristet zwar, aber das nimmt man in Kauf, um über Wasser zu bleiben. Vielleicht genau die richtige Schule, um die Erfahrungen mit unterschiedlichsten Menschen, Generationen, Lebenssituationen, Verträgen, Berufsgruppen, Abhängigkeiten und Unsicherheiten in Wirtschaft und Wissenschaft zu sammeln, um nun in diesem großen „Betrieb“ LUH aus meinem Fundus heraus gut verstehen, unterstützen und beraten zu können.

Seit 2012 bin ich freigestelltes Personalratsmitglied und nun vor die neue Herausforderung gestellt, nach vier tollen, intensiven (Lehr-)Jahren die Vorsitzende zu sein. Au backe, große Fußstapfen habe ich da auszufüllen. Der ehemalige Vorsitzende Jörg Schollbach ist mein erster Stellvertreter und darf nun die etwas ruhigere Position genießen. Ich werde diesen neuen Hut gern aufsetzen, weil ich weiß, dass mein Team mir diese Aufgabe zutraut und hinter mir steht. Eine wirklich gute Startposition, wie ich finde.

Gleichzeitig die Freude, Aufregung und Startenergie der neuen Personalratsmitglieder, frisch gestärkt durch die Wählerstimmen, die ersten Schulungen und unseren gemeinsamen Workshop. Nun bloß diese Energie nicht bremsen! Bald werden alle Neu-Freigestellten angekommen sein und das Personalrats-Schiff kann mit frischem Wind weiter an Fahrt aufnehmen.

Schiff ahoi!

Elli Grube

Neu im Personalrat - Regina Garcia

Ausgabe 18 - September 2016

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

im April 2016 gab es Personalratswahlen und ich habe – zunächst ziemlich blauäugig – kandidiert. Inzwischen sind einige Wochen ins Land gegangen und ich merke, dass vieles aus Personalratssicht ganz anders aussieht, als ich es mir vorgestellt habe. Viele von Euch haben meiner Liste ihre Stimme gegeben und die/der eine oder andere hat mich auch schon angesprochen, dass sie/er mich gewählt hat und auf Lösung von ganz speziellen Problemen hofft. Genau deshalb habe ich kandidiert. Ich bin für Euch da.

Ich möchte gerne unsere/Eure speziellen Probleme angehen, merke dabei aber, dass ich dazu eines ganz besonders brauche …. GEDULD!!!!!!

Sprecht mich an! Schreibt mir E-Mails! Ruft mich an! Aber…. kommt mit einer konkreten Frage!!!!! Gerne würde ich Euch zusammen mit anderen Kollegen in Eurer Einrichtung besuchen, um Eure Situation besser verstehen zu können. Wenn Ihr daran Interesse habt, meldet Euch bitte.

Wenn Ihr Probleme habt, sprecht mich oder eine andere Kollegin oder einen anderen Kollegen aus dem Personalrat an.

Eure Kollegin

Regina Garcia

Plötzlich Personalrat - Sarah Steiding

Ausgabe 18 - September 2016

„Für die nächste Amtszeit des Personalrats der LUH ab April 2016 suchen wir engagierte und motivierte Kolleginnen und Kollegen für die Mitarbeit als Personalratsmitglied (m/w)…“ So war es in der letzten Ausgabe der Personalratsinfo zu lesen. Ich bin eine derjenigen, die dem Ruf gefolgt sind.

Warum Personalrat?

Vor dieser Frage steht für mich – wie wahrscheinlich für viele – eine andere: Was genau macht der Personalrat eigentlich? Zum Glück sind sich die „alten Hasen“ des PR dessen bewusst und stehen bereitwillig für Fragen zur Verfügung. Nach einem Infotreffen und einigen aufschlussreichen Gesprächen mit PR-Mitgliedern bin ich mir sicher, dass mich die PR-Arbeit reizt. Die Möglichkeit, Strukturen und Arbeitsweisen der LUH sozusagen „von innen“ betrachten zu können, lockt mich ebenso wie die Möglichkeit, Kolleg*innen beratend zur Seite zu stehen. Eine spannende neue Herausforderung, die mir die Möglichkeit gibt, mitzubestimmen und etwas zu bewegen. Worauf warten wir noch?

Ja, ich will!

Nachdem ich dem PR offiziell meinen Willen zur Kandidatur mitgeteilt habe, rollt der Wahlkampf an. Fotos für das Wahlplakat werden geschossen, Inhalte und Formulierungen für das Wahlprogramm werden gewälzt. Ich bin überall dabei, verstehe aber oft nur die Hälfte. Kein Problem, die Kolleg*innen im PR erklären mir gern alles. „Es gibt keine dummen Fragen“, sagen sie mir. Das ist gut!

Dann kommt der 2. Wahltag und mit ihm die Wahlparty. Im Sitzungsraum des PR-Gebäudes gibt es Smalltalk und belegte Brötchen, aber das Wahlergebnis lässt auf sich warten – die Auszählung braucht noch einige Stunden, heißt es. Als ich am nächsten Tag zur Arbeit komme, ist das Ergebnis da: Ich wurde gewählt.

Plötzlich Personalrat

Wie geht es nun weiter? Es wird sich einiges ändern, auch an meinem Arbeitsplatz. Ich informiere Vorgesetzte und Kolleg*innen. Alle freuen sich und sichern mir ihre Unterstützung zu, was mich sehr erleichtert. PR-Mitglieder müssen für ihre PR-Arbeit per Gesetz von der normalen dienstlichen Tätigkeit befreit werden und dürfen dabei nicht behindert werden – trotzdem kann es manchmal Probleme geben.

Nach einigen Tagen erhalte ich das erste Mal Post mit dem Vermerk „Personalrat“: die Einladung zur konstituierenden Sitzung. Am Tag der Sitzung schaue ich aufgeregt in viele unbekannte, aber freundliche Gesichter. Mit diesen Menschen werde ich in den nächsten vier Jahren viel Zeit verbringen.

Die Sitzung geht los und ich darf zum ersten Mal abstimmen – über die Wahl der vorsitzenden Person. Außerdem erfahre ich viele interessante Dinge über die alltägliche Arbeit des PR. Z.B. werde ich Zugang zu vertraulichen personenbezogenen Informationen haben – sind die an meinem Arbeitsplatz überhaupt sicher? Dabei geht es nicht nur um Publikumsverkehr, auch meine Kolleg*innen dürfen keinen Zugriff darauf haben. Es wird mir klar, dass man als PR-Mitglied an vieles denken und sehr sorgsam sein muss.

Nichts für Entscheidungsphobiker

Überhaupt gibt es in den nächsten Wochen vieles zu bedenken und zu entscheiden. Zum Beispiel die AGs – damit sich nicht alle in jedes Thema einarbeiten müssen, bildet der PR zu bestimmten Themen Arbeitsgruppen, die Hintergründe recherchieren, Beschlüsse vorbereiten und dann dem Gremium Bericht erstatten. Jedes Mitglied des PR arbeitet in verschiedenen AGs mit, abhängig von der eigenen Neigung und auch davon, ob man für die PR-Arbeit freigestellt ist oder nicht.

Apropos Freistellung: Soll ich oder nicht? Diese Frage muss jedes der neuen Mitglieder für sich beantworten. Wenn man freigestellt ist, arbeitet man zu einem Teil oder auch zu 100 % der eigenen Arbeitszeit nur für den PR. Man hat dann mehr Zeit für seine PR-Arbeit, aber auch mehr Pflichten; Einstellungsverfahren und andere Personalmaßnahmen werden beispielsweise fast ausschließlich von freigestellten Mitgliedern begleitet. Ist man nicht freigestellt, muss man die PR-Arbeit neben der ursprünglichen Tätigkeit machen.

Was die Freistellung angeht, habe ich noch viele Fragen. Welche Vor- und Nachteile hat sie? Ist eine Freistellung an meinem Arbeitsplatz realisierbar; andersherum: Wäre es überhaupt möglich, dort Zeit für beides zu finden? Wird überhaupt ein Teil der begrenzten Freistellungen für mich verfügbar sein? Und welche AG ist die richtige für mich? Auch hier helfen nur intensive Gespräche mit den erfahrenen Mitgliedern.

E, V, VA, B, ÜhT, ZZ... Bahnhof!

Inzwischen geht der alltägliche Betrieb des PR los: Für die PR-Sitzung – ein Pflichttermin für alle Mitglieder, zweimal im Monat – bekomme ich per Hauspost die Tagesordnung, Protokolle der letzten Sitzungen und vor allem eine lange Liste mit Personalmaßnahmen. Die Liste ist voller Abkürzungen, die mir erst mal gar nichts sagen, und ich frage mich, wie ich darüber nur abstimmen soll!

Zum Glück wird in der Sitzung aber alles klar: Die Mitglieder, die die Maßnahmen geprüft haben, erläutern zu jeder Zeile kurz den Hintergrund, und für die ganzen Abkürzungen gibt es einen Spickzettel. Auch wenn die Länge der Sitzung und die Fülle der zu behandelnden Maßnahmen meiner Konzentrationsfähigkeit einiges abverlangen, lerne ich sehr viel einfach durch Zuhören: Was wird erwähnt, was extra betont, was nachgefragt, was führt sogar zu Diskussionen?

Um mitdiskutieren zu können, brauche ich vor allem eines: Fachwissen! Relevante Gesetze, Tarifverträge, Verordnungen, Dienstvereinbarungen... wo anfangen? Zum Glück gibt es einen naheliegenden Startpunkt: das Niedersächsische Personalvertretungsgesetz, kurz NPersVG. Es gibt bei verschiedenen Bildungsträgern Seminare, die neue Personalräte auf ihre Aufgabe vorbereiten – und dorthin werden die anderen Neuen und ich dann auch gleich geschickt.

Die Grundausbildung: NPersVG, das unbekannte Wesen

Seminarort Springe am Deister. Draußen Gewitter, drinnen rauchen die Köpfe: Was sind die Aufgaben, die Rechte und Pflichten des Personalrates? Aus welchen Paragrafen ergeben sich diese? Wie ist ein Gesetz aufgebaut, wie zitiert man daraus? Wie benutzt man es, um für die Beschäftigten möglichst günstige Arbeitsbedingungen zu erwirken? In fünf Tagen lernen wir hier die Grundlagen der PR-Arbeit.

Die wichtigste Erkenntnis ist für mich wohl: Ich bin nicht allein! Alle hier Anwesenden haben viele, viele Verständnisfragen und finden sich in der neuen Rolle als Personalrat noch nicht so ganz zurecht. So geht es wohl allen am Anfang. Die beiden Seminarleiter sind aber zuversichtlich, dass aus uns allen noch gestandene Personalräte werden.

Auf in die Zukunft

Mir macht das alles großen Spaß. Ich freue mich auch schon auf die Klausurtagung des PR, bei dem sich das neue Gremium besser kennenlernen und Aufgaben verteilen soll. Bis dahin muss ich mir noch überlegen, welchen AGs ich mich anschließen möchte. Natürlich muss dann auch noch über meine Freistellung entschieden werden. Und dann kann es richtig losgehen. Ich freue mich schon!

Sarah Steiding

Start-Workshop des neuen Personalrats

Ausgabe 18 - September 2016

Nach der Personalratswahl und der Konstituierung des Gremiums im April 2016 hat der Personalrat gleich in seiner 1. Sitzung die Durchführung eines Start-Workshops beschlossen. So ein Workshop ist gerade am Anfang einer neuen Wahlperiode wichtig und ein erprobtes Mittel für einen effektiven gemeinsamen Start. Ebenso wertvoll für diese Art von Workshop ist es, diesen außerhalb der Dienststelle und mit Übernachtung durchzuführen, um möglichst alle dienstlichen und privaten Zwänge außen vor zu lassen. Während Andere sich auf Berge oder in Klöster zur Klausur zurückziehen, waren wir in Winsen/Aller in einem netten Landhotel, um nicht zu viel Zeit und Geld für die Rahmenbedingungen einzubüßen. So standen uns praktisch zwei volle Tage für die inhaltliche Planung unserer Personalratsarbeit zur Verfügung.

Unter der fachkundigen Leitung von zwei Moderatoren gab es die Gelegenheit zur Vorstellung der persönlichen und politischen Ziele aller gewählten Personalräte sowie zu zielgerichteten Diskussionen dazu. Bei zwei verschiedenen Listen und insgesamt 19 Mitgliedern mit verschiedensten Persönlichkeiten ein durchaus lebhafter Prozess, für den im Alltagsbetrieb eines Personalrates leider immer zu wenig Zeit bleibt. Neben dem persönlichen Kennenlernen und erster Klärung grundsätzlicher Fragen und Regeln wurden Themen und Ziele gesammelt sowie erste Arbeitsschwerpunkte definiert. Dabei war es auch nötig eine Priorisierung vorzunehmen, um handlungs- und arbeitsfähig zu bleiben. Damit auf diesem Wege keine wichtigen Themen unter die Räder kommen, werden wir regelmäßig die Prioritäten und Themen überprüfen – so der Plan –, um nicht erst am Ende der Wahlperiode festzustellen, was liegenbleiben musste.

Für den Rest des Jahres gibt es jedenfalls schon einen straff getakteten Zeitplan für dringende Themen sowie die Zuordnung der einzelnen Mitglieder zu Themenschwerpunkten, Arbeitsgruppen, Projekten und Gremien der Dienststelle. In dem Zusammenhang wurde natürlich auch schon über mögliche neue Arbeitsformen im Tagesgeschäft und auch über notwendige Freistellungen für die Personalratsarbeit diskutiert. Hier müssen Personalräte immer auch einen Ausgleich in ihren Herkunfts-Einrichtungen hinbekommen. „Wie viel Prozent Freistellung sind möglich?“, „Wer übernimmt meine Aufgaben in der Einrichtung?“, „Zu wann kann gestartet werden?“ – Fragen, die zu Beginn jeder neuen Freistellung zu klären sind, obwohl es dazu eigentlich klare gesetzliche Vorgaben gibt. Trotz der Umstände hat der Personalrat aber wieder erfreulich viele Mitglieder für eine aktive Mitwirkung gewinnen können – zur Unterstützung im Tagesgeschäft und für die gemeinsame Arbeit an laufenden Projekten und eigenen Initiativen.

Durch den Wegfall des Gesamtpersonalrates sind dessen Aufgaben seit der Wahl auf den Stammpersonalrat übergegangen. Dieser hat schon seit Anfang des Jahres mit einem erheblichen Aufgabenzuwachs durch gesetzliche Änderungen zu kämpfen, für die der Gesetzgeber leider versäumt hat, die personellen Ressourcen entsprechend anzupassen. Durch die Wahlen und die neuen Personalräte gibt es aber neben einem Motivationsschub auch viele neue engagierte Mitstreiter, die mit der erweiterten Mitbestimmung und mit vielen neuen Ideen spürbare Verbesserungen auf den Weg bringen wollen.

Oberste Priorität haben nach der erfolgten Unterbringung und Einbindung der „Neuen“ in unseren Geschäftsbetrieb die Öffentlichkeitsarbeit und der dringende Regelungsbedarf für aktuelle betriebliche Prozesse. Beispielsweise muss die Überprüfung und Anpassung der Dienstvereinbarung zum Vereinfachten Beteiligungsverfahren bis zum Herbst abgeschlossen sein, wenn weiterhin daran festgehalten werden soll. Auch die Themen Telearbeit und der Vertretungspool für Hochschulsekretariate soll noch bis zum Jahresende bewertet und bearbeitet werden, da die aktuelle Praxis als nicht mehr zeit- und bedarfsgemäß angesehen wird. Die Dauerbrenner Technologiebegleitung und Gesundheitsmanagement müssen aufgrund laufender Projekte auch weiterhin im Fokus bleiben.

Für das neue Jahr haben wir schon zusätzliche Pläne, für die jetzt aber schlicht keine Luft ist. Es wird nicht langweilig, so viel ist mal sicher.

Sie hatten die Wahl! oder "Sie hätten die Wahl gehabt"?

Ausgabe 18 - September 2016

Manche mögen sich noch erinnern: Am 12./13. April fanden die Personalratswahlen statt.

Die Wahlbeteiligung, die wir alle Jahre wieder durch viel Mundpropaganda, Flurfunk, Wahlaufrufe, Artikel und natürlich durch unsere Personalratsarbeit zu stärken versuchen, war auch in diesem Jahr mit knapp 25 % gering. Mit der Stärkung der Mitbestimmung durch die Novellierung des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes (NPersVG) zum Anfang des Jahres hatten wir auf eine deutliche Erhöhung der Wahlbeteiligung auch im Bereich der wissenschaftlichen Beschäftigten gehofft. Dennoch lassen wir uns nicht entmutigen und werden auch zukünftig die Interessen unserer Beschäftigten mit voller Kraft vertreten und weiterhin daran arbeiten, die Arbeitsbedingungen an der Leibniz Universität Hannover (LUH) mitzugestalten und zu verbessern.

Wie wir bereits angekündigt hatten, gibt es seit der Wahl 2016 an der LUH keine Bereichspersonalräte und keinen Gesamtpersonalrat mehr. Es gibt zukünftig also DEN Personalrat der Leibniz Universität, der für alle Beschäftigten zuständig ist. An dieser Stelle seien die Kolleginnen und Kollegen aus dem LUIS (Leibniz Universität IT-Services) ausdrücklich erwähnt und willkommen geheißen, die bisher noch einen eigenen Bereichspersonalrat hatten und für die wir nun ebenfalls zuständig sind. Seit der Wahl stehen wir nun auch für Ihre Interessen gleichermaßen ein und sind jederzeit für Sie ansprechbar.

Das neue Gremium besteht aus 19 Mitgliedern, davon 11 von der ver.di-Liste der Arbeitnehmer/innen, zwei Beamt/innenvertretungen (ebenfalls ver.di) sowie 6 von der Liste „Die Unabhängigen“.

Bei der Wahl konnten die Arbeitnehmer/innen zwischen zwei Listen („ver.di“ und „Die Unabhängigen“) wählen. Für die Beamt/innen gab es nur einen Wahlvorschlag der „ver.di“-Liste, daher musste gemäß NPersVG hier eine Personenwahl zur Anwendung kommen, d.h. um dem/der Wähler/in eine Auswahl zu ermöglichen, standen die Kandidat/innen des vorliegenden Wahlvorschlags einzeln zur Wahl. So fand erstmals an der LUH (soweit die Erinnerungen reichen) eine Mischung der Wahlverfahren statt. Sicher eine Herausforderung für den Wahlvorstand, dem an dieser Stelle noch einmal unser ausdrücklicher Dank gilt. Unter dem Vorsitz von Michael Böhme haben die Kolleg/innen Silke Johnen, Maren Holm, Monika Ladewig, Joachim Lilienthal und Gabriele Sennholz ehrenamtlich und mit viel Motivation und Kompetenz für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Wahlen gesorgt. Insbesondere die Klärungen, ob und wie sich die Gesetzesänderungen und der Wegfall der Gremien auf die Wahlen auswirken, waren sicher keine einfache Aufgabe. Nicht zu vergessen sind auch die uns nicht alle namentlich bekannten Wahlhelfer/innen, ohne die die Durchführung der Wahl wohl so versiert nicht möglich gewesen wäre.

Und zu guter Letzt gilt unser Dank natürlich all jenen Beschäftigten, die den Weg in eines der Wahllokale gefunden haben, um von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und uns damit für unsere Arbeit den Rücken zu stärken Wir werden uns im Interesse aller Beschäftigten der LUH stark machen und hoffen auf Ihre Unterstützung Hinweise und Kritik.

Wir werden weiterhin motiviert und kompetent daran arbeiten, das in uns gesetzte Vertrauen zu rechtfertigen und die Notwendigkeit von Personalratsarbeit nachhaltig zu unterstreichen, damit Sie auch in vier Jahren wieder kraftvoll zur Wahl schreiten können.

Personalversammlung 2016

Ausgabe 18 - September 2016

Den Artikel zur Personalversammlung 2016 finden Sie in der Rubrik "Personalrat unterwegs".

Sie haben die Wahl

Ausgabe 17 - Januar 2016

Am 12. und 13. April 2016 stehen wieder landesweit Personalratswahlen an. Gewählt werden der Personalrat der Leibniz Universität sowie der Hauptpersonalrat im Ministerium für Wissenschaft und Kultur.
Die Wahlbeteiligung der letzten Jahre lag bei rund 20 %. Warum? Die Frage beschäftigt die Personalräte seit langer, langer Zeit. Die Werbetrommeln wurden gerührt, in den Personalratsinfo‘s, in Personalversammlungen, im Internet, an schwarzen Brettern und in persönlichen Gesprächen wurde auf die Wahlen hingewiesen – ohne nennenswerten Zuwachs.

Ein möglicher Grund könnte gewesen sein, dass sich die wissenschaftlichen und künstlerischen Beschäftigten (immerhin rund 50 % unserer Beschäftigten) nicht ausreichend vertreten sahen. Befristet beschäftigt, also quasi auf der Durchreise, ist Vielen die gesetzliche Interessenvertretung nicht einmal bekannt. Das Niedersächsische Personalvertretungsgesetz (NPersVG), die gesetzliche Grundlage unserer Arbeit, sah zwar auch die Vertretung der Interessen dieser Beschäftigtengruppe vor, eine „harte“ Mitbestimmung bei Einstellungsverfahren war bisher jedoch ausgenommen. Wir hoffen sehr, dass nun mit der Novelle dieses Gesetzes auch eine Veränderung der Wahlbeteiligung einhergeht. Bereits im Vorfeld der Gesetzesänderung gab es bei uns Personalräten einen starken Anstieg an Beratungsfällen aus dem wissenschaftlichen Bereich zu verzeichnen. Das lässt auch auf eine bessere Wahlbeteiligung hoffen.

Wir brauchen Ihre Stimme!

Um Ihre Interessen stark vertreten und bei Problemen gegenüber der Dienststelle gewichtig auftreten zu können, brauchen wir Ihren Rückhalt.

Die Kolleginnen und Kollegen, die für die Wahl kandidieren, erklären damit ihre Bereitschaft, sich als Personalräte für die Interessen der Beschäftigten zu engagieren. Sie haben oftmals schon eigene Erfahrungen oder sind als neue Personalräte dazu bereit, Kompetenzen zu erlangen, um sie für die Beschäftigten einzubringen. Sie bilden sich auf Fortbildungen und im Austausch mit anderen Personalräten laufend weiter, um auf dem aktuellen Stand zu bleiben. Sie sind bereit, für die Belange der Beschäftigten auch in Auseinandersetzungen mit der Dienststelle zu gehen. Sie haben sich zu einer Kandidatur entschlossen, obwohl diese oft eine zusätzliche Belastung und trotz gesetzlichen Schutzes nicht immer karriereförderlich ist. Wer dieses macht, hofft dann natürlich im Gegenzug auch auf einen möglichst starken Rückhalt aus dem Kreis aller Beschäftigten. Nutzen Sie also bitte Ihr Wahlrecht, nehmen Sie sich die Zeit und kommen Sie am
12. / 13. April zur Wahl oder nutzen Sie die Möglichkeit der Briefwahl.

Nur ein starker Personalrat, der Ihr Vertrauen und die Stärkung durch Ihre Stimme besitzt, kann sich den Herausforderungen der kommenden Jahre erfolgreich stellen. Vermerken Sie daher den Termin schon jetzt in Ihrem Kalender!

Neue Aufgaben für den Personalrat - Goodbye Gesamtpersonalrat

Ausgabe 17 - Januar 2016

Seit dem 1. Januar ist die TIB/UB „stiften gegangen“. Die Trennung von der Leibniz Universität scheint eher formaler Natur zu sein, die Infrastruktur ist dieselbe geblieben, die Schnittstellen der Zusammenarbeit auch, es gibt eine gemeinsame Professur von TIB/UB und LUH – für den Außenstehenden kaum spürbar, dass sich etwas geändert hat.

Für uns Personalräte gibt es jedoch eine wesentliche Änderung: Durch die Ausgründung der TIB/UB und die Statusänderung des LUIS, das nun keine eigenständige Einrichtung mehr ist, wird es zukünftig keinen Gesamtpersonalrat mehr geben.

Dieses „Dachgremium“ der Bereichspersonalräte Universität, TIB/UB und LUIS bestand bisher aus 19 Mitgliedern und hatte die Aufgabe, die übergreifenden Maßnahmen zu bearbeiten, also alle Angelegenheiten, die alle Beschäftigten betreffen, z.B. allgemeine Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, Abschluss von Dienstvereinbarungen etc. Gleichzeitig war der Gesamtpersonalrat die sogenannte Stufenvertretung, d.h. strittige Maßnahmen, bei denen keine Einigung zwischen Bereichspersonalrat und Dienststelle erzielt werden konnte, mussten mit dem Gesamtpersonalrat erneut verhandelt werden.

Alle Aufgaben des bisherigen Gesamtpersonalrats fallen mit der nächsten Wahl dem Personalrat zu.
Zusätzlich erwarten uns neue Aufgaben durch die verschiedenen Gesetzesänderungen, z.B. die Mitbestimmung bei personellen Maßnahmen der wissenschaftlichen und künstlerischen Beschäftigten, die Beteiligung in Senat und Hochschulrat. Es wird also bunt werden in diesem neuen Jahr 2016.

Wir möchten dem Gesamtpersonalrat an dieser Stelle für die hervorragende Zusammenarbeit der letzten Jahre herzlich danken!

Und wir wünschen den Kolleginnen und Kollegen von der TIB/UB einen guten Start ins neue Stiftungsleben.

Personalversammlung 2015 - Zielvereinbarung 2014-2018

Ausgabe 14 - Februar 2015

Die Zielvereinbarung 2014-2018 und die bevorstehende Tarifauseinandersetzung – das waren die beiden Kernthemen der diesjährigen Personalversammlung, zu der der Stammpersonalrat der Leibniz Universität Hannover alle Beschäftigten am 10. Februar 2015 wieder einmal in den wunderschönen Kali-Chemie-Hörsaal eingeladen hatte. Trotz regen Interesses der Beschäftigten –  einer jedoch fehlte leider: Der neue Präsident Prof. Dr. Volker Epping musste seiner ersten Personalversammlung im Amt aus Krankheitsgründen fern bleiben.

Nach der Begrüßung aller Anwesenden durch den Personalratsvorsitzenden Jörg Schollbach und der sich anschließenden traditionellen Gedenkminute für die im Jahr 2014 verstorbenen Kolleginnen und Kollegen übernahm daher der Hauptberufliche Vizepräsident Dr. Christoph Strutz den unter TOP 3 vorgesehenen „Bericht des Präsidenten“, der als Hauptthema ebenfalls die Zielvereinbarung 2014-2018 der Leibniz Universität Hannover mit dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur beinhaltete. In seinen Ausführungen wurde schnell deutlich, dass es sich bei den Zielvereinbarungen, die mit den Hochschulen geschlossen wurden, eher um Zielvorgaben seitens des Ministeriums handelt – alle niedersächsischen Hochschulen werden ab sofort in der Auslastung aller Studiengänge überprüft. Bei einer Auslastung unter 70 % im ersten Jahr und einer Auslastung unter 80 % ab dem zweiten Jahr werden den betroffenen Universitäten die entsprechenden finanziellen Mittel in Form einer Zwangsabgabe dauerhaft abgezogen – das Ministerium will wissen, was seine Hochschulen mit den insgesamt 2 Milliarden Euro machen. Diese Zwangsabgaben würden anderen, finanziell unterversorgten Hochschulen zugutekommen. Eine realistische Möglichkeit für das Präsidium der Leibniz Universität, die Unterschrift unter die Zielvereinbarung zu verweigern, gab es nicht wirklich. Laut Herrn Dr. Strutz wäre in diesem Fall der Universitätshaushalt nicht freigegeben worden oder es hätten sich auch an anderen Stellen gravierende Nachteile für die Universität ergeben, Stichwort z.B. Neubau Campus Maschinenbau Garbsen. Über die Beschwerde der Landeshochschulkonferenz gegen dieses „Diktat“ war das Ministerium sehr erbost.

Aus der Zielvereinbarung werden sich strukturelle Änderungen an unserer Universität ergeben. Über Möglichkeiten die beschriebenen negativen Auswirkungen zu verhindern gelte es nun mit dem wissenschaftlichen Bereich in Diskussionen zu kommen. Wie sind die Studiengänge auszurichten? Wie gelangt man zu größerer Internationalität? Wie kann man mehr Studierende an die Leibniz Universität locken? Wie kann man die Abbrecherquote senken?

Die Berechnung der vom Ministerium vorgegebenen Leistungsparameter, die sogenannte leistungsorientierte Mittelverteilung, ist für alle niedersächsischen Hochschulen gleich und besteht aus den drei Säulen Forschung (Drittmittelgewinnung), Lehre (Absolventenzahl) und Gleichstellung.

Als weiteren Berichtspunkt nannte Herr Dr. Strutz den Wegfall der Studiengebühren, die – wie von der Landesregierung versprochen – durch die vom Land  bereitgestellten Studienqualitätsmittel komplett ausgeglichen werden. Über die Verteilung dieser Gelder entscheidet eine Studienqualitätsmittelkommission.

Im Bereich „Bau“ steht neben vielen laufenden Baumaßnahmen der neue hochtechnisierte „Campus Maschinenbau Garbsen“ im Mittelpunkt. Die Leibniz Universität hat die Übertragung der Bauherreneigenschaft beantragt, um in Projekten wie diesem eigenständiger und damit schneller handeln zu können.

Unter dem vierten Tagesordnungspunkt wurden speziell die Auswirkungen der Zielvereinbarung aus Sicht des Personalrats näher beleuchtet. Personalrätin Elli Grube erläuterte, dass neben den bereits existierenden Vorgaben aus der Bundespolitik, der Gesetzgebung, dem Hochschulpakt 2020, den Leitlinien des Landes  und dem Hochschulentwicklungsvertrag nun mit der Zielvereinbarung ein weiteres politisches Instrument die Universität von außen steuern wird. Oberstes Ziel der Zielvereinbarungen ist eine effektivere Lehre an der Universität bei gleichem Geld – und zwar mit einem seit 2001 unveränderten Globalbudget von ca. 223 Mio. Euro! Das plakativ präsentierte „Tortendiagramm“ veranschaulichte in aller Deutlichkeit die möglichen negativen finanziellen Auswirkungen durch die Zielvereinbarungen im Vergleich zum bisherigen Globalbudget unserer Universität und glich am Ende einem unansehnlichen Kuchen. Bisher wurden durch eine „Leistungsorientierte Mittelverteilung“ die finanziellen Mittel eines Jahres schon mehrmals beschnitten, aber am Anfang eines neuen Jahres stand immer wieder konstant dasselbe globale Budget für eine erneute Bewertung zur Verfügung. Ab sofort gilt jedoch zusätzlich: In jedem Jahr, in dem die Zielvereinbarung verfehlt wird, verringert sich das jährlich zur Verfügung stehende Globalbudget der Leibniz Universität dauerhaft und wird am Jahresanfang nicht wieder entsprechend „aufgefüllt“.  Das bedeutet im Klartext, dass sich bei Nichterfüllung der ministeriellen Vorgaben die jährlich verfügbaren Landesmittel ab sofort jedes Jahr kontinuierlich verringern werden – die anfangs noch recht ansehnliche Finanztorte wurde vor den Augen der 250 Beschäftigten an der Leinwand des Kali-Chemie-Hörsaals von Jahr zu Jahr immer kleiner und kleiner und kleiner und kleiner und…

Es handelt sich bei den Auswirkungen durch die Zielvereinbarung also nicht um weitere temporäre finanzielle Abzüge, sondern um dauerhafte Sanktionen! Im günstigsten Fall, d.h. wenn alle Studiengänge die geforderte Auslastung erreichen  oder sogar übererfüllen, würden der Leibniz Universität keine finanziellen Mittel abgezogen werden!

Personalrätin Andrea Tech führte weiter aus, dass die logische Folge dieser Wettbewerbs-Zwangsvorgaben des Ministeriums verstärkte Konkurrenzkämpfe zwischen Niedersachsens Hochschulen, zwischen den Fakultäten innerhalb der Hochschulen, zwischen den Instituten und auch zwischen den Fächern sein werden. Sie wies auf die bald zu erwartenden Auswirkungen für Studiengänge, Lehreinheiten und Institute hin, weil die Hochschule aufgrund der Sanktionen schnell reagieren muss, um den finanziellen Schaden zu begrenzen:

  • Zusammenlegung / Verlagerung / Schließung von Einrichtungen
  • Veränderung der Fächerstruktur
  • Verschärfung der Befristungsproblematik
  • Verunsicherung der Beschäftigten / Fakultäten
  • Arbeitsverdichtung durch Betreuung von mehr Studierenden

Jörg Schollbach zeigte anschließend mögliche Wege aus der Sicht der Personalräte auf, um den damit verbundenen Auswirkungen für die Beschäftigten begegnen zu können:

  • Das Präsidium kann die strukturellen Maßnahmen von oben diktieren
  • oder wie im Falle der Entwicklung der Führungsleitlinien  einen zentralen Workshop einrichten,
  • oder einen zentral gesteuerten, breiten Diskussionsprozess zu den Fächerstrukturen unter Beteiligung aller Statusgruppen und Fakultäten in Gang setzen.

Wichtig wären zudem zentrale einheitliche Standards für die Umsetzungsprozesse bei Zusammenlegungen, Verlagerungen oder Schließungen von Lehreinheiten.

Die Personalräte haben ihre Forderung eines einheitlichen und planvollen Vorgehens bereits mehrmals deutlich formuliert:

  • Unterstützung durch eine zentrale Personalentwicklung, auch in Form eines internen Stellenmarkts, ggf. zu einer höheren Qualifizierung oder beruflicher Neuorientierung im Falle notwendiger Umsetzungen der betroffenen Beschäftigten.
  • Frühzeitige und regelmäßige Information der Beschäftigten, um ein transparentes Vorgehen  zu gewährleisten.
  • Sozialverträgliche Umsetzung der Maßnahmen, d.h. keine Kündigungen, keine weitere Verschärfung der Befristungspraxis sowie eine besondere Beachtung der Punkte Arbeitsverdichtung und psychischer Belastungen am Arbeitsplatz.

Unter TOP 5 wurde die Belegschaft von der zuständigen ver.di-Gewerkschaftssekretärin Brigitte Rode und unserem Mitglied in der Bundestarifkommission Bettina Aichinger auf die unmittelbar bevorstehende Tarifauseinandersetzung eingestimmt. In den bevorstehenden Tarifverhandlungen wird es primär um die neue Tarif- und Besoldungsrunde der Länder gehen, aber von der Arbeitgeberseite immer wieder ins Gespräch gebracht, wohl auch um den weiteren Bestand der betrieblichen Altersversorgung durch den derzeit gültigen Altersvorsorgetarifvertrag.

Die Arbeitgeber haben schon seit Monaten deutlich gemacht, Leistungseinschnitte in der per Tarifvertrag zugesicherten Zusatz-Altersversorgung VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) in die Verhandlungen der anstehenden Tarifrunde einzubringen. Dieses Vorgehen der Arbeitgeber dient dem Zweck, zusätzliche Verhandlungsmasse und Druckmittel für die Verhandlungen aufzubauen. Es wird deshalb an eine notwendige breite Unterstützung der Tarifrunde erinnert, um neben den geforderten Gehaltssteigerungen eine nachhaltige Verschlechterung der betrieblichen Zusatzversorgung VBL zu verhindern.

Personalversammlung 2014

Ausgabe 13 - August 2014

In diesem Jahr war am 4. März der Kali-Chemie-Hörsaal in der Callinstraße wieder Schauplatz für die Personalversammlung. Wie gewohnt wurde der Rechenschaftsbericht des Personalrats vorab in schriftlicher Form veröffentlicht und zu Beginn der Veranstaltung den im letzten Jahr verstorbenen Kolleginnen und Kollegen gedacht.

Anschließend berichtete der Präsident der Leibniz Universität Hannover, Herr Prof. Dr. Erich Barke, zum Thema Finanzen, dass ab dem Wintersemester 2014/15 die wegfallenden Studienbeiträge durch die zweckgebundenen Studienqualitätsmittel ersetzt werden, dynamisch angepasst an die Studierendenzahl. Der Präsident konnte auch den für uns wichtigsten Finanzposten zusagen: Die Besoldungs- und Tarifanpassungen werden gezahlt!

Prof. Barke zählte die wesentlichen baulichen Vorhaben im abgelaufenen Berichtszeitraum auf:

  • das Zentrum für biomolekulare Wirkstoffe am Schneiderberg,
  • das Gebäude der Organischen Chemie,
  • das neu eröffnete Sportzentrum,
  • das Testzentrum für Tragstrukturen,
  • den eingeweihten HLRN III-Supercomputer im Leibniz Universität IT-Services (LUIS) und
  • der mittlerweile abgeschlossene Planungswettbewerb für den Bau der Fakultät für Maschinenbau in Garbsen

Im Bereich der Forschung gab es einige erfolgreich absolvierte Projekte in Zusammenarbeit mit der Medizinischen Hochschule Hannover. Die Forscher der Leibniz Universität haben erstmals mehr als 100 Mio. Euro Drittmittel eingeworben. Im Bereich der Auftragsforschung habe die in der Vergangenheit öffentlich diskutierte Militärforschung an der Uni zu einer Anpassung des Leitbildes unserer Hochschule geführt. Prof. Barke wies explizit darauf hin, dass die Leibniz Universität nicht an Waffen forscht, sondern Grundlagenforschung betreibt.

Abschließend erwähnte Prof. Barke, dass die Entwicklungsplanung 2018 verabschiedet wurde, die Niedersächsische Technische Hochschule in diesem Jahr durch eine internationale Kommission evaluiert wird und in Kürze die neu entwickelten Führungsleitlinien vorgestellt werden.

Die anschließende Fragerunde konzentrierte sich im Wesentlichen auf Fragen nach den Energiekosten und Energieeinsparmöglichkeiten an der Leibniz Universität.

Dann stellte sich der neue hauptberufliche Vizepräsident Dr. Christoph Strutz kurz den anwesenden Beschäftigten vor.  

Für das Leitthema der diesjährigen Personalversammlung „Familienfreundliche Hochschule“ konnten mit Frau Dr. Helga Gotzmann und Frau Christina Mundlos vom Gleichstellungsbüro zwei hochkarätige Gäste gewonnen werden. Im ersten Teil stellte Personalrätin Elli Grube fest, dass der Familienbegriff in der heutigen Zeit weit mehr umfasst, als das klassische Vater-Mutter-Kind-Modell und aus Sicht des Personalrats mit Ausnahme der Kinderbetreuung alle anderen Familienprobleme an unserer Universität seitens der Universitätsleitung deutlich weniger wahrgenommen und berücksichtigt werden. Im Vordergrund aller anderen Maßnahmen stehe die Kostenneutralität – Familienfreundlichkeit ist eine attraktive Werbebotschaft, darf aber offensichtlich nichts kosten.

Nach Ansicht des Personalrats gibt es an der Leibniz Universität noch viel Raum für positive Veränderungen für eine familienfreundlichere Hochschule. Dazu gehören beispielsweise die verstärkte Nutzung der bestehenden, aber nur von wenigen Einrichtungen genutzten Gleitzeitvereinbarung oder andere an die betrieblichen Erfordernisse angepasste Vereinbarungen zur Flexibilisierung der Arbeitszeit. Im wissenschaftlichen Mittelbau bietet eine Ausrichtung der befristeten Arbeitsverträge an die Laufzeiten der Projekte nach Ansicht des Personalrats ein hohes Potenzial für Verbesserungen. Eine weitere Möglichkeit wäre der Ausbau der Telearbeit, deren derzeit 30 verfügbare Plätze bei ca. 4.500 Beschäftigten gerade einmal von 0,6 % der Belegschaft genutzt werden könnte.

Im zweiten Teil zu diesem Thema gaben Frau Mundlos und Frau Dr. Gotzmann einen Überblick über die vom Gleichstellungsbüro zur Förderung der Familienfreundlichkeit an der Leibniz Universität durchgeführten und geplanten Maßnahmen und Möglichkeiten.

Aktuelle Angebote sind:

  •  Kinderbetreuung (z.B. Krippe Leibniz Kids, Ferienbetreuung, Notfallbetreuung),
  •  Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssituation (z.B. Flexible Arbeitszeiten, Teilzeitarbeit, Telearbeit) und
  • Pflege von Angehörigen (z.B. Pflege-Hotline mit kostenloser telefonischer Beratung, Pflege-Portal des Deutschen Pflegerings, Weiterbildung zum Thema „Pflege von Angehörigen“).

Bereits zum zweiten Mal hat die Leibniz Universität das Qualitätssiegel „audit familiengerechte Hochschule“ erhalten. Dieses relativ teure Qualitätssiegel wird in diesem Jahr durch die Charta „Familie in der Hochschule“ abgelöst, in der sich 13 Hochschulen auf familienfreundliches Führen, Arbeiten und Studieren geeinigt haben. Die Universität wird die Charta 2014 unterschreiben. Abschließend konnte das Duo mit Stolz auf eine Auszeichnung der Leibniz Kids als „Haus der Kleinen Forscher“ verweisen.

Die folgende Diskussionsrunde im Plenum wurde mit der Frage nach der Unterbringung von älteren Kindern eröffnet, für die es allerdings kaum entsprechende Möglichkeiten gibt. Hier sieht das Gleichstellungsbüro derzeit keine Chancen auf Besserung. Auf Nachfrage stellte Frau Gotzmann klar, dass alle 30 Plätze der Krippe Leibniz Kids für Kinder von Beschäftigten der Leibniz Universität vorgesehen sind.

Aus der Zuhörerschaft kam der Hinweis, dass die Angebote zur Familienfreundlichkeit in den Einrichtungen der Leibniz Universität oft kaum bekannt sind. Entsprechend sollten die Informationsbroschüren an die Geschäftszimmer geschickt werden.

Die angepriesene Best-Practice-Plattform für Familienfreundlichkeit zeigt, dass es an der Leibniz Universität Hannover noch viel zu tun gibt: Bisher sind auf dieser Plattform lediglich drei Erfahrungsberichte veröffentlicht. Ein Onlineforum, in dem ein echter Erfahrungsaustausch stattfinden könnte, wurde den Vertreterinnen des Gleichstellungsbüros  vorgeschlagen.

Unter dem letzten TOP wurde zum wiederholten Male das Thema Jobticket diskutiert. Der Personalratsvorsitzende Jörg Schollbach erklärte, dass der Personalrat an diesem Thema seit Monaten „dran ist“. Die Realisierung des Jobtickets wird jedoch deutlich erschwert durch ein großzügiges Parkplatzangebot an unserer Universität und die dezentrale Struktur der Leibniz Universität. Es hat im vergangenen Herbst mehrere Gespräche mit dem Großraumverband Hannover (GVH) gegeben, in denen die unterschiedlichen Tarifmodelle vorgestellt und diskutiert wurden.

Ergebnis: Es könnten laut GVH kleinere, organisatorisch klar abgrenzbare Einheiten an der Leibniz Universität mit möglichst hoher Beteiligung (mindestens 80 %) am Jobticket teilnehmen. Allerdings hat es aufgrund der damals nur noch kurzen Amtszeit des ehemaligen Vizepräsidenten für Finanzen und Verwaltung, Herrn Günter Scholz, keinen Sinn mehr gemacht, mit der Dienststelle darüber Gespräche zu führen.

Als Alternative zum Jobticket wurde die Frage nach einer möglichen Beteiligung am Studierendenticket gestellt. Der Personlrat wird diese Möglichkeit recherchieren.