Personalversammlung 2017

28. März 2017

Bei der Personalversammlung 2017 ist der Hörsaal bis auf den letzten Platz mit Kolleg*innen gefüllt. Bei der Personalversammlung 2017 ist der Hörsaal bis auf den letzten Platz mit Kolleg*innen gefüllt. Bei der Personalversammlung 2017 ist der Hörsaal bis auf den letzten Platz mit Kolleg*innen gefüllt. © Personalrat
Der Kali-Chemie-Hörsaal war bis auf den letzten Platz gefüllt.

Am 28. März 2017 pünktlich um 10:00 Uhr eröffnete die neue Vorsitzende des Personalrats (PR), Elli Grube, die Personalversammlung im bis zum letzten Platz gefüllten Kali-Chemie-Hörsaal.

Es freut uns als PR sehr, dass die Veranstaltung so gut von Beschäftigten aus allen Bereichen unserer Universität besucht war! Jetzt müssen wir überlegen, für das nächste Mal einen größeren Hörsaal zu buchen.

In diesem Jahr kam es im Vorfeld leider zu Verzögerungen bei der Verteilung des Tätigkeitsberichts des PRs, die aber dank der Mithilfe von einigen Kollegen*innen dennoch bewältigt wurde.

Bericht des Präsidiums

Da es keine Nachfragen zum Tätigkeitsbericht des PRs gab, fuhr der Präsident Professor Dr. Volker Epping mit dem TOP 3, Bericht des Präsidiums, fort.

Zunächst wurde über den Umbau des Welfengartens berichtet. Hier ist mittlerweile die finale Phase erreicht, so dass mit einer Fertigstellung des neuen „Naherholungsgebiets“ für Mai zu rechnen sei, wie auch der Leiter des Dezernats 3 Gebäudemanagement, Horst Bauer, bestätigte.

Die drei großen Themen des Präsidiums sind aktuell die Exzellenzinitiative, der Nachwuchspakt und die bevorstehende Bauherreneigenschaft.

Bei der Exzellenzinitiative ist die finale Phase der Antragsskizze erreicht, die vier eigengeführte Anträge umfasst und zwei weitere, bei denen die LUH Mitantragsstellerin ist. Professor Epping äußerte die Hoffnung, mindestens zwei der beantragten vier Cluster zu bekommen.

Das zweite große Thema ist der Nachwuchspakt, ein Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses  und zur Erhöhung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Wissenschaftssystems. Hier hätte die LUH bei erfolgreichen Bewerbungen die Chance, nach Jahren der Kürzungen wieder zuzulegen und 18 neue Professuren für acht Jahre finanziert zu bekommen. Derzeit gibt es 325 Professuren, im Vergleich zu 420 vor noch 20 Jahren.

Weiter berichtete der Präsident darüber, dass die LUH zum 1. Januar 2019 die volle Bauherreneigenschaft erhält. Dies habe den Vorteil, dass in Zukunft in eigener Regie schneller organisiert sowie gebaut werden könne. Hier habe es in der Vergangenheit immer wieder Probleme in der Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Baumanagement Hannover (SBH) bei der Durchführungen von Bauvorhaben an der LUH gegeben. Einige der derzeitigen Bauvorhaben blieben mit Verweis auf die Änderung zum Jahreswechsel 2018/2019 liegen oder würden nur noch zögerlich bearbeitet.

Die Bauherreneigenschaft bedeute auch, dass die Bauabteilung um 20-25 Architekten und Bauingenieure aufgestockt werden muss. Erfahrenes Personal zu finden, ist keine einfache Aufgabe, da der Arbeitsmarkt in der Baubranche stark umkämpft ist. Hinzu kommt, dass die Leitungsstelle der neuen „Bauherrenabteilung“ erst ab dem 1. Januar 2019 vom Land finanziert wird.

Auch hier gab es keine Nachfragen der Beschäftigten.


Die Personalratsvorsitzende Elli Grube im Gespräch mit dem Präsidenten und dem hauptberuflichen Vizepräsidenten der LUH. Die Personalratsvorsitzende Elli Grube im Gespräch mit dem Präsidenten und dem hauptberuflichen Vizepräsidenten der LUH. Die Personalratsvorsitzende Elli Grube im Gespräch mit dem Präsidenten und dem hauptberuflichen Vizepräsidenten der LUH. © Personalrat
Die Personalratsvorsitzende Elli Grube im Gespräch mit dem Präsidenten Prof. Dr. Volker Epping und dem hauptberuflichen Vizepräsidenten Dr. Christoph Strutz.

Auswirkungen der Gesetzesnovellen des Jahres 2016 auf die Personalratsarbeit

Im Rahmen des TOP 4 übernahm nun der PR mit seinem Rückblick auf das Jahr 2016.

Zunächst berichtete Frank Schrader über die für den PR wichtigsten Änderungen im Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz (NPersVG). Das NPersVG regelt (fast) alle Aspekte der Personalvertretung im öffentlichen Dienst des Landes Niedersachsen. Es schreibt fest, was die Aufgaben des PRs sind und welche Maßnahmen der Dienststelle der Mitbestimmung des PRs unterliegen.

Seit der Gesetzesnovelle zum Jahreswechsel 2015/2016 hat der PR das Recht der Mitbestimmung bei der Ablehnung von Anträgen auf Teilnahme an der Telearbeit. Bei der Ablehnung von Anträgen auf Erholungsurlaub ist der PR nun jedoch nur noch auf Antrag der Beschäftigten zu beteiligen. Das bedeutet, dass der PR erst Kenntnis von der Ablehnung eines Antrags erhält und darüber mitbestimmen darf, wenn die Beschäftigten dies beantragen. Die Dienststelle hat jedoch die Pflicht, die Beschäftigten rechtzeitig auf dieses Antragsrecht hinzuweisen. Eine weitere Neuerung ist das Recht des PRs, die Dienststelle zur Bildung eines Wirtschaftsausschusses zu verpflichten. Dieser hätte die Aufgabe, wirtschaftliche Angelegenheiten der Dienststelle zu beraten und den PR darüber zu unterrichten. Weiterhin ist der PR nun bei der Entwicklung von Personalentwicklungskonzepten in der Mitbestimmung.

Für den PR der LUH sind zwei Neuerungen im NPersVG von besonderem Interesse: Zum einen ist die Befristung von Arbeitsverträgen jetzt mitbestimmungspflichtig; dies gilt bei Beschäftigten in Technik und Verwaltung ab der ersten Vertragsverlängerung und bei wissenschaftlichen Beschäftigten bereits ab der Einstellung.

Die zweite wichtige Neuregelung ist die Mitbestimmung des PRs bei Personalmaßnahmen der wissenschaftlichen Beschäftigten. Da die wissenschaftlichen Beschäftigten mehr als die Hälfte aller Beschäftigten der LUH ausmachen, geht damit ein enormer Aufgabenzuwachs für den PR einher. Was aber beinhaltet genau die Bearbeitung einer Personalmaßnahme im PR?

Soll eine Stelle besetzt werden, muss diese grundsätzlich öffentlich ausgeschrieben werden. In Ausnahmefällen kann davon abgesehen werden, diese müssen jedoch gesondert begründet und dem PR als Antrag zum Verzicht auf Ausschreibung zur Mitbestimmung vorgelegt werden.Bei Ausschreibung einer Stelle muss der PR mit mindestens einer Woche Vorlauf zur Teilnahme an den Vorstellungsgesprächen eingeladen werden. Nach Möglichkeit sichtet ein PR-Mitglied im Vorfeld alle eingereichten Bewerbungsunterlagen und nimmt an den Bewerbungsgesprächen teil. Ist eine Person ausgewählt und ihre Einstellung/Vertragsverlängerung bei der Personalverwaltung beantragt worden, geht die Personalmaßnahme inklusive aller erforderlichen Unterlagen von der Personalverwaltung an den PR. Hier werden die Personalmaßnahmen innerhalb von zwei Wochen geprüft, einzeln in der PR-Sitzung vorgestellt und dann im Gremium abgestimmt. Diese Beteiligung des PRs hat zum Zweck, Benachteiligungen oder Willkür auszuschließen und sicherzustellen, dass geltendes Recht eingehalten wird.

Im Weiteren berichtete Elli Grube über die Auswirkungen der Novellierung des NPersVG auf die Arbeit des PR. Durch den Zuwachs der Mitbestimmung bei Personalmaßnahmen der wissenschaftlichen Beschäftigten ist allein die Anzahl der Einstellungen und Vertragsverlängerungen, die der PR im Jahr bearbeitet, von durchschnittlich ca. 330 in den letzten Jahren auf 2758 im Jahr 2016 gestiegen, also ein immenser Anstieg des Arbeitspensums für die Personalverwaltung und den PR. Für eine entsprechende Anpassung der dem PR zur Verfügung stehenden Freistellungen hat der Gesetzgeber bisher leider nicht gesorgt. Dennoch wurde die dadurch entstandene Arbeitsverdichtung gut gemeistert – der PR blickt mit einigem Stolz zurück auf das Jahr 2016 und empfindet die Gesetzesnovelle durchweg als notwendige Verbesserung für die Beschäftigten.

Der Grund für den immensen Anstieg der Personalmaßnahmen ist, dass vor allem die wissenschaftlichen Beschäftigten oft befristete Verträge mit sehr kurzen Laufzeiten haben. Während der Anteil der befristeten Verträge bei den Beschäftigten in Technik und Verwaltung bei etwa 20 % liegt – auch das ein für den öffentlichen Dienst stark erhöhter Wert –, sind bei den wissenschaftlichen Beschäftigten 90 % befristet beschäftigt. So muss die gleiche Person oft mehrmals im Jahr behandelt werden, was das Arbeitspensum für den PR, die Personalverwaltung und die Institute unnötig in die Höhe treibt. Viel schwerer wiegt jedoch, dass hinter diesen Zahlen Menschen stehen, die durch diese Vertragspraxis in ihrer Lebensführung und -planung extrem eingeschränkt sind. Diese Missstände zu beheben, war das Ziel des Gesetzgebers bei der Überarbeitung des NPersVG.


Bei der Personalversammlung 2017 stellt die Personalratsvorsitzende den Anstieg der Personalmaßnahmen im Jahr 2016 durch die Novelle des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz im Jahr 2016 vor. Bei der Personalversammlung 2017 stellt die Personalratsvorsitzende den Anstieg der Personalmaßnahmen im Jahr 2016 durch die Novelle des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz im Jahr 2016 vor. Bei der Personalversammlung 2017 stellt die Personalratsvorsitzende den Anstieg der Personalmaßnahmen im Jahr 2016 durch die Novelle des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz im Jahr 2016 vor. © Personalrat
Elli Grube stellt die Auswirkungen der Gesetzesnovellen im Jahr 2016 auf die Personalratsarbeit vor.

Um hier gegenzusteuern, hat der PR, in Zusammenarbeit mit der Dienststelle, Mindeststandards für Arbeitsverträge wissenschaftlicher Beschäftigter in Form einer Dienstvereinbarung (DV) formuliert. Alle Personalmaßnahmen, die diesen Kriterien entsprechen, können dem PR als Liste gesammelt zur Abstimmung vorgelegt werden. Das bedeutet einerseits weniger Aufwand  für die Institute, die Personalverwaltung und den PR, andererseits bessere Vertragsbedingungen für die wissenschaftlichen Beschäftigten. Mit der Festlegung dieser Kriterien sollen Arbeitsbedingungen geschaffen werden, die ein Auskommen sichern und „Einstellungen auf Probe“ über die gesetzlich oder tariflich geregelte Probezeit hinaus verhindern.

Obwohl sich alle Beteiligten noch an das Vereinfachte Beteiligungsverfahren und seine Bedingungen gewöhnen müssen, verzeichnet der PR schon erste Erfolge – immer mehr Verträge werden mit längeren Laufzeiten und höherem Umfang geschlossen, die Tendenz ist bislang positiv. Natürlich gibt es aber immer Fälle, in denen die Kriterien des Vereinfachten Beteiligungsverfahrens nicht erfüllt werden können. Diese müssen weiterhin als einzelne Personalmaßnahmen eingereicht werden und bedürfen einer nachvollziehbaren Begründung dazu, warum den Mindeststandards nicht entsprochen werden kann.

Mindeststandards der DV Vereinfachtes Beteiligungsverfahren

Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen

  • Generell: mind. 50 % Arbeitszeit
  • Finanzierung aus Landesmitteln: mind. 3 Jahre bei Einstellung, mind. 1 Jahr bei Vertragsverlängerungen
  • HSP/SQM: mind. 2 Jahre bei Einstellung, mind. 1 Jahr bei Vertragsverlängerungen
  • Finanzierung aus Projektmitteln: mind. Bewilligungszeitraum der Personalmittel

Wissenschaftliche Hilfskräfte

  • mind. 6 Monate Vertragslaufzeit
  • mind. 43 Stunden/Monat Arbeitszeit

Zu den weiteren für den PR relevanten Gesetzesänderungen des Jahres 2016 berichtete daraufhin Marc André Brinkforth. Zunächst ging es um die Änderungen des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG). Seit der Novelle dieses Gesetzes ist der PR beratend im Senat und im Hochschulrat vertreten. Wir begrüßen diese Neuerung, denn dadurch stehen uns relevante Informationen schneller zur Verfügung und wir können uns direkt an der Diskussion über Sachverhalte, die die Arbeitsbedingungen der LUH-Beschäftigten betreffen, beteiligen. Eine weitere wichtige Änderung für die Arbeit des PRs ist die Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG), das befristete Arbeitsverhältnisse mit wissenschaftlichem Personal regelt. Hier geht es um die Unterscheidung zwischen aus Projektmitteln finanzierten Stellen, deren Befristung der Laufzeit des Projektes entsprechen soll, einerseits und Stellen aus Haushaltsmitteln mit der sogenannten „sachgrundlosen“ Befristung andererseits. Das überarbeitete Gesetz regelt nun, dass die Laufzeit von aus Haushaltsmitteln finanzierten befristeten Verträgen der angestrebten Qualifikation angemessen sein soll. Leider ist jedoch hier nicht genauer definiert, welche Laufzeiten welcher Art der Qualifikation angemessen sind. Auch das NHG, das bei Arbeitsverhältnissen, die der eigenen wissenschaftlichen Qualifikation dienen, eine Arbeitszeit von mindestens 50 % vorgibt, hält keine Definition des Begriffs „Qualifikation“ vor. Zu diesem Themenkomplex hat der PR bereits ausführlich informiert: In der Sonderausgabe „Herausforderung Wissenschaft“ des PR-Info und der regulären PR-Info Ausgabe 18 (beide auf den Internetseiten des PRs einsehbar) sowie bei einer Informationsveranstaltung in Kooperation mit der Initiative Mittelbau im Juni 2016.


Bei der Personalversammlung 2017 spricht Personalratsmitglied Marc André Brinkforth-Peiser. Bei der Personalversammlung 2017 spricht Personalratsmitglied Marc André Brinkforth-Peiser. Bei der Personalversammlung 2017 spricht Personalratsmitglied Marc André Brinkforth-Peiser. © Personalrat
Marc André Brinkforth-Peiser erklärt die Rahmenbedingungen des vereinfachten Beteiligungsverfahrens.

An den Vortrag des PRs schlossen sich einige Fragen der Beschäftigten an:

Beziehen sich die Änderungen in den Vorgaben für die Befristung von Verträgen mit wissenschaftlichen Beschäftigten auch auf bestehende oder nur auf neue Verträge?

Diese Änderungen gelten für alle seitdem neu abgeschlossenen Verträge, auch bei Verlängerungen eines bestehenden Vertrages. Altverträge werden davon bis zu ihrer Verlängerung nicht berührt.

Angesichts der Verbesserungen der Vertragsbedingungen für wissenschaftliches Personal durch die Gesetzesnovellen und das Vereinfachte Beteiligungsverfahren, warum gibt es immer noch 3-Monats-Verträge?

Dafür kann es viele Gründe geben, die jedoch im einzelnen Fall nachvollziehbar begründet sein müssen. Wichtige Gründe wären z.B. der eigene Wunsch der Beschäftigten, eine Verzögerung im Ablauf der Promotion, die eine kurzfristige Vertragsverlängerung zur Fertigstellung nach sich zieht, oder auch eine Überbrückungsfinanzierung bis zur Bewilligung eines Folgeprojektes. In jedem Fall prüft der PR diese Gründe genau.

Bedeutet das, dass es keine Ketten von 3-Monats-Verträgen mehr geben wird?

Solche Kettenbefristungen mit extrem kurzen Verträgen waren vor den Gesetzesänderungen häufiger, sollten jedoch jetzt zum Auslaufmodell geworden sein, da sie nicht nur gegen das Gesetz, sondern auch gegen die im Rundschreiben 51/2015 vom Präsidium festgelegten Vorgaben verstoßen.

Wie ist die vorgesehene Laufzeit bei Verlängerung eines aus Projektmitteln finanzierten Arbeitsvertrages?

Die Laufzeit soll sich hier auch an der Bewilligung der Personalmittel bemessen. Zur Prüfung lässt sich der PR die Bescheide über die Mittelzuweisung geben. Allerdings steht im Gesetzestext hier das Wort „soll“, nicht „muss“ – begründete Ausnahmen sind also möglich, z.B. wenn jemand seine Promotion fast abgeschlossen hat oder die Personalmittel nur für einen Projektabschnitt bewilligt sind, nicht für das ganze Projekt. Wenn die Begründung jedoch nicht nachvollziehbar ist und der PR die Befristung ablehnt, geht es dabei immer darum, im Stufenverfahren bessere Beschäftigungsbedingungen für diese Person zu erreichen.

Viele neue Beschäftigte bekommen ihre Arbeitsverträge erst am ersten Arbeitstag und wissen oft gar nicht, was sie da unterschreiben, z.B. zum Thema Eingruppierung. Nimmt der PR vor der Einstellung Kontakt zu zukünftigen Beschäftigten auf, um sie dazu zu beraten?

Bei Neueinstellungen war der PR nach Möglichkeit beim Bewerbungsgespräch dabei und konnte den Bewerber*innen direkt mitteilen, dass wir bei Fragen immer zur Verfügung stehen. Darüber hinaus kann seitens des PRs keine direkte Ansprache stattfinden, da uns aus Datenschutzgründen keine privaten Kontaktdaten von (zukünftigen) Beschäftigten zur Verfügung stehen. Neue Beschäftigte sollten nicht zögern, diese Fragen direkt bei der Unterzeichnung des Vertrags im Personaldezernat zu stellen.

Warum können nach einem Bewerbungsverfahren die Absagen an die nicht ausgewählten Bewerber*innen erst so spät rausgehen?

Solange über eine Personalmaßnahme noch nicht vom PR abgestimmt wurde und der Vertrag nicht unterschrieben ist, dürfen an alle Kandidat*innen nur Tendenzen herausgegeben werden. Besonders die ausgewählte Person sollte darauf hingewiesen werden, dass ein bestehendes Arbeitsverhältnis noch nicht gekündigt werden sollte.

Eine Nachfrage zu den Vorgaben für Arbeitsverträge mit wissenschaftlichen Hilfskräften im Vereinfachten Beteiligungsverfahren: Studierende wollen oft nicht so viel oder so lange neben dem Studium arbeiten. Was dann?

Dies sind nur die Kriterien für das Vereinfachte Beteiligungsverfahren, also für die gesammelte Abstimmung. Ausnahmen sind immer möglich, nur müssen diese entsprechend begründet sein und dem PR einzeln als Maßnahme vorgelegt werden.

Wenn technische Beschäftigte auf eine freigewordene, aus Haushaltsmitteln finanzierte Stelle wechseln, werden sie oft schlechter bezahlt als ihre Vorgänger auf der Stelle. Auf Nachfrage hin bekommt das Institut die Aussage, die Differenz müsse selbst bezahlt werden. Wie kommt das?

Das Entgelt richtet sich nach der Eingruppierung (und der Stufenzugehörigkeit) und diese richtet sich wiederum nach der Tätigkeitsdarstellung. Diese kann sich natürlich auch mal ändern, wenn bei Mitarbeiterwechsel Tätigkeitsfelder neu zugeschnitten werden. Was die Finanzierung von Stellen angeht, gewährt das Land der LUH nicht einzelne Stellen, sondern es gibt einen Globalhaushalt, der in Form des Personalkostenbudgets an die Fakultäten weitergereicht wird.


Bei der Personalversammlung spricht Geschäftsführer des Studentenwerks Eberhard Hoffmann. Bei der Personalversammlung spricht Geschäftsführer des Studentenwerks Eberhard Hoffmann. Bei der Personalversammlung spricht Geschäftsführer des Studentenwerks Eberhard Hoffmann. © Personalrat
Der Geschäftsführer des Studentenwerks Eberhard Hoffmann

Besuch vom Studentenwerk Hannover

Zu TOP 5 begrüßte Regina Garcia drei Gäste vom Studentenwerk Hannover: Eberhard Hoffmann (Geschäftsführer), Rainer Dowidat (Leiter Hochschulgastronomie) und Miriam Riemann (Referentin für Öffentlichkeitsarbeit). Im Vorfeld des Vortrags hatte der PR dem Studentenwerk einige Themen genannt, die in der Beratung der LUH-Beschäftigten immer wieder als Anliegen erkennbar werden.

Zum Einstieg skizzierte Herr Hoffmann kurz die Aufgaben des Studentenwerks Hannover. Die größte Abteilung des Studentenwerks ist die Hochschulgastronomie, die außer der MHH alle Hochschulstandorte in Hannover kulinarisch versorgt.  Besonders wies Herr Hoffmann auf das Mensaforum hin, in dem nach einmaliger Anmeldung  Kritik, Lob, Anregungen und Verbesserungsvorschläge willkommen sind. Ein Link zum Mensaforum findet sich direkt auf der Startseite des Studentenwerks Hannover.

Zum Thema Öffnungszeiten der Mensen und Cafeterien an den Standorten der LUH berichtete Herr Hoffmann, dass an Auswertungen der Kassenprotokolle abgelesen werden könne, wie sich die Nachfrage über den Tag entwickelt. Diese Erkenntnisse spiegelten die Öffnungszeiten wider.

Auch das Warenangebot werde durch eine Abfrage der Nachfrage über die Kassenauswertung gesteuert. Die Cafeterien halten vor allem Backwaren vor, die täglich von einer Bäckerei geliefert werden, sowie Obst, das den Speiseplan um eine frische Alternative ergänzen soll. Das beste Angebot habe hierbei die Sprengelstube im Hauptgebäude der LUH.

Zum Thema Wartezeiten hielt Herr Hoffmann einige statistische Informationen bereit. Die Zeit der höchsten Auslastung in der Hauptmensa sei täglich zwischen 12:00 und 13:15 Uhr; in diesem Zeitraum würden 60-70 % des Tagesumsatzes eingenommen. Schon allein aus diesen Zahlen ergäben sich notwendigerweise längere Wartezeiten. Auch an den Kassen ergäben sich Wartezeiten, die aber meist dadurch bedingt seien, dass Besucher*innen der Mensa nicht auf den Zahlvorgang vorbereitet sind, z.B. noch ihr Portemonnaie hervorsuchen müssen, und damit die Wartezeit verlängern. An diesem in der menschlichen Natur begründeten Faktor ließe sich schlicht nichts ändern.

Herr Hoffmann wies an dieser Stelle darauf hin, dass die Hochschulgas-tronomie grundsätzlich das Problem habe, bereits vorhandene Gebäude nutzen zu müssen und diese nur bedingt den eigenen Bedürfnissen anpassen zu können. Das bedeute oft beengte Räume wie in der Hauptmensa, fehlende Ausstattung wie in der Sprengelstube oder fehlende Lagerfläche wie im Coffee Shop Appelstraße. Das Studentenwerk sei jedoch ständig bemüht, gemeinsam mit dem Baudezernat der LUH Lösungen zu finden.

Zum Preis-Leistungs-Verhältnis in den Mensen und Cafeterien gab Herr Hoffmann zu bedenken, dass im Gegensatz zu den umliegenden Gaststätten die Beschäftigten des Studentenwerks nach Tarif bezahlt werden. Zudem sei die Qualität der Speisen gleichzeitig in den letzten sechs Jahren stetig gesteigert worden.  Herr Dowidat wies in diesem Zuge auf das Programm „Natürlich frisch“ hin. In den Speisen der Mensen würden ausschließlich Naturprodukte, keine Fertigprodukte und keine artifiziellen Würzmittel verwendet. Alle Speisen würden vor Ort frisch zubereitet, einige wenige Standorte würden noch von der Hauptmensa aus beliefert.

Im Anschluss an den Vortrag des Studentenwerks hatten die anwesenden Beschäftigten einige Fragen, die wir hier verkürzt wiedergeben:

In der Mensa im PZH in Garbsen ist das Essen oft schlecht. Warum ist das so?

Die Qualität des Essens in der Mensa im PZH leide darunter, dass das Essen hier nicht frisch zubereitet werden kann, sondern aus der Hauptmensa geliefert werden muss.

An den Bezeichnungen der Gerichte kann man manchmal nicht erkennen, was es genau ist. Wäre es möglich, schon auf der unteren Ebene „Schauteller“ hinzustellen?

Die Bezeichnungen der Speisen würden einerseits durch Bezeichnungen der Ausgangsprodukte, andererseits durch wichtige Angaben zu Allergenen und Nährwertbezeichnungen bedingt, daran ließe sich also leider nicht viel ändern.

Wäre es eine Option, ein Ampelsystem zur Vereinfachung der Auswahl gesunder Alternativen einzuführen?

Das Studentenwerk sei bereits Vorreiter, was die Kennzeichnung von Allergenen sowie die Nährwertberechnung angeht, und gehe hier schon weit über gesetzliche Vorgaben hinaus. Auf den Internetseiten des Studentenwerks sowie in der Mensa-App „hAPPs“ sei darüber hinaus ein Filterwerkzeug verfügbar, mit dem man die Speisen nach bestimmten Inhaltsstoffen filtern kann.

Wäre es möglich, bei Fleisch und anderen tierischen Produkten auf artgerechte Tierhaltung zu achten?

Dem stünden zwei Probleme entgegen: „Echte“ Bioanbieter könnten nicht die Mengen liefern, die das Studentenwerk benötigt. Und selbst wenn sie es könnten, müssten die Preise zu stark angehoben werden.


Bei der Personalversammlung 2017 spricht ver.di-Gewerkschaftssekretär Dr. Frank Ahrens. Bei der Personalversammlung 2017 spricht ver.di-Gewerkschaftssekretär Dr. Frank Ahrens. Bei der Personalversammlung 2017 spricht ver.di-Gewerkschaftssekretär Dr. Frank Ahrens. © Personalrat
Der ver.di-Gewerkschaftssekretär Dr. Frank Ahrens

Neues von ver.di: Tarifrunde 2017 und Rente

Unter TOP 6 erhielt nun Dr. Frank Ahrens, Gewerkschaftssekretär von ver.di, das Wort. Er stieg ein mit einem Hinweis zu der vorher gestellten Frage der Beratung von neu einzustellenden Personen: Zu den Themen Eingruppierung und Stufenzugehörigkeit könnten sich ver.di-Mitglieder auch bei ver.di kostenlos beraten lassen.

Zunächst berichtete Dr. Ahrens zu den Ergebnissen der Tarifrunde 2017. Er eröffnete mit einem Dank an alle, die an den Streikmaßnahmen teilgenommen haben. Zu den einzelnen Ergebnissen der Tarifrunde finden Sie einen separaten Artikel auf Seite 32 dieser Ausgabe.

Das zweite Thema, das Dr. Ahrens mitgebracht hatte, war die gesetzliche und betriebliche Altersrente, die heutzutage immer wichtiger werde. Ver.di habe es sich gemeinsam mit den anderen DGB-Gewerkschaften zur Aufgabe gemacht, das Rentenniveau bei 48 % auch für zukünftige Generationen zu sichern und Altersarmut zu verhindern – besonders bei Brüchen in der Erwerbsbiographie, die klassischerweise Frauen, Teilzeitbeschäftigte und Akademiker treffen. Die gesetzliche Altersrente solle zur „Erwerbstätigenversicherung“ ausgeweitet werden und dann auch Selbstständige, Beamte und Freiberufler mit einbeziehen.

Zum Vortrag von Dr. Ahrens wurden folgende Nachfragen gestellt:

Warum erhalten manche Gruppen nicht den Mindestbetrag von 75 €, sondern eine Erhöhung des Entgeltes um 2 %?

Es sei Ergebnis der Verhandlungen gewesen, dass ab einem Bruttogehalt von 3200 € abwärts eine soziale Komponente eingebaut wird.

In der sogenannten „kleinen E9“ wird keine weitere Stufe eingeführt, sondern es gibt eine Erhöhung des Entgeltes?

Richtig, in der „kleinen E9“ wird statt einer weiteren Stufe eine Entgelterhöhung nach fünf Jahren in Stufe 4 eingeführt.

Top 7: Verschiedenes – Fragen der anwesenden Beschäftigten

Aus dem Publikum wurde erneut die Frage nach einem Jobticket an den PR herangetragen. Elli Grube äußerte die Bereitschaft, sich bei der nächsten Verhandlungsmöglichkeit gern wieder dafür einzusetzen. Bei den derzeitigen Vorgaben der Üstra bräuchte man je nach Vertragsmodell eine Abnahme des Jobtickets von 80 % der Beschäftigten, und die wurden in früheren Umfragen zu diesem Thema nicht erreicht. Zudem hatte das vorherige Präsidium entschieden, dass es an der LUH kein Jobticket geben solle.

Eine weitere Frage wurde zum Thema Asbestbelastung an der LUH gestellt: Seit dem Rundschreiben 54/2016 dürfe man in Gebäuden der LUH nicht mehr bohren oder Nägel in die Wand schlagen, bevor nicht eine Untersuchung des Gebäudes die Asbestgefahr ausgeschlossen hat. Müssen diese teuren Untersuchungen von den Instituten selbst bezahlt werden?

Dazu direkt Horst Bauer, der Leiter des Dezernates 3: Alle Gebäude der LUH würden derzeit nach und nach auf Asbest geprüft, diese Prüfungen würden zentral bezahlt. Wo bereits geprüft und nichts gefunden wurde, dürfe auch gebohrt werden. Gleichzeitig müsse das Personal entsprechend geschult werden. Beide Maßnahmen laufen bereits, es dauere aber, bis sie abgeschlossen sind. Bei Fragen hierzu könnten Beschäftigte sich direkt an Herrn Bauer oder an Herrn Haas (Leiter des Sachgebiets 33 Bau) wenden. Zu diesem Thema findet sich außerdem ein Bericht auf Seite 25 dieser Ausgabe.

Da es keine weiteren Fragen gab, bedankte sich Elli Grube für die Aufmerksamkeit, verabschiedete die Beschäftigten und schloss damit die Personalversammlung 2017.