Personalrat
Tarifeinigung TVöD

Tarifeinigung TVöD

Zwei Hände schütteln einander zum Zeichen einer Einigung. Zwei Hände schütteln einander zum Zeichen einer Einigung. Zwei Hände schütteln einander zum Zeichen einer Einigung.
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Ergebnis gilt nicht für Landesbeschäftigte - und auch nicht für die LUH!

Mehr Geld, extra Urlaub und flexible Arbeitszeiten: Das ist das "Tarifergebnis" im Bereich TVöD. Aber Stopp, bevor jemand damit plant! Diese Ergebnis gilt für die Beschäftigten des Bundes und der Kommunen. Die Beschäftigten der LUH sind im Tarifvertrag der Länder (TV-L), der aktuell noch bis zum 31.10.2025 gilt.

Was für uns dann herauskommen wird, hängt davon ab welche Forderungen von den ver.di-Mitgliedern aufgestellt werden und was zwischen den Arbeitgebern und der Gewerkschaft ausgehandelt wird, was wiederum von der Verhandlungsmacht und Kampfbereitschaft der (gewerkschaftlich organisierten) Landesbeschäftigte abhängt.

PS: Ein "Tarifergebnis" wird erst gültig, wenn es von den Arbeitgeber- und Gewerkschaftsseiten (per Mitgliederbefragung) ratifiziert werden.