Vier lange Jahre haben wir keine Personalversammlung mehr in Präsenz abhalten können. Umso schöner war es diesmal wieder, einen vollen Kali-Chemie-Hörsaal zu sehen.
Corona hat uns allen sehr viel abverlangt, viele Entbehrungen mussten hingenommen werden. Aber im Bereich der Digitalisierung und der Möglichkeit für viele, auch von außerhalb der Arbeitsstätte aus zu arbeiten hat sich doch einiges getan, was vorher unmöglich schien. Homeoffice und mobile Arbeit werden mittlerweile gut angenommen. Auch deshalb fand eine zweite Personalversammlung digital statt für alle, die nicht in Präsenz dabei sein konnten.
Tätigkeitsbericht des Personalrats
Die Personalratsvorsitzende Frau Grube begrüßte die Anwesenden und berichtete auszugsweise aus dem Tätigkeitsbericht des Personalrats. Hier war natürlich auch erst einmal viel im Bereich der Digitalisierung zu besprechen und zu regeln, um an der LUH unter den bekannten Umständen der letzten Jahre handlungs- und arbeitsfähig zu bleiben. Dies ermöglichte uns - zumindest über den digitalen Weg - die Beschäftigten weiter zu informieren, und überhaupt auch die Personalratstätigkeiten fortzuführen. Das war auch für die neu gewählten Personalräte nach der letzten Wahl nicht einfach, da auch sie vieles erst einmal nur online kennenlernen konnten und der persönliche Austausch leider viel zu kurz kam. Auch unsere Endlosprojekte, wie z.B. das Campusmanagement mit SAP (CMSAP) oder die neue Gleitzeitvereinbarung, haben uns weiter gut beschäftigt. Nicht zu vergessen sind die Bestrebungen der LUH, eine Stiftungsuniversität zu werden. Da wir aber als Personalrat bei dieser Rechtsformänderung nicht in der Mitbestimmung sind, haben wir zunächst vor allem Informationen gesammelt, um unsere Bedenken und Fragestellungen zu klären. Als klar wurde, dass der Senat die Rechtsformänderung unterstützt, haben wir eine Dienstvereinbarung zur Überführung in eine Stiftung verhandelt, um die Beschäftigtenrechte zu sichern.
Bericht des Präsidiums
Aus dem Präsidium berichtete dieses Mal Herr Dr. Strutz, stellvertretend für den Präsidenten.
Ebenfalls nach mehrjähriger Unterbrechung konnte in diesem Jahr wieder ein LUH Sommerfest im Welfengarten stattfinden.
Am 30. Juni 2023 wurde der neue große Wellenkanal in Marienwerder eröffnet, nachdem er für 35 Mio. Euro neu gebaut wurde - eines der größten Forschungsprojekte des Landes.
Für den Forschungsneubau Forum Wissenschaftsreflexion hat die Grundsteinlegung stattgefunden.
Als kleine Anmerkung berichtete Hr. Dr. Strutz, dass es momentan einfacher ist, viel Geld für größere Forschungsbauten einzuwerben als weniger Geld für Sanierungen zu bekommen. Damit werden unsere alten Probleme natürlich nicht gelöst.
Thema war natürlich auch die geplante Stiftungswerdung zum 1.1.2024. Diese laufe sehr unaufgeregt und die Mitarbeitenden würden hiervon gar nicht viel mitbekommen.
Aktuell beschäftige man sich intensiv mit dem Hochschulentwicklungsvertrag zwischen Land und den Hochschulen. In diesem soll unter anderem geregelt werden, dass das Land die Tarifsteigerungen der nächsten fünf Jahre ausgleicht, keine globale Minderausgabe mehr abgeführt werden muss und Zusagen zum Sanierungsetat getroffen werden. Der Sanierungsstau der LUH beträgt mittlerweile eine halbe Milliarde Euro.
Für das Programm Zukunft Niedersachsen werden den Hochschulen über die VW-Stiftung 576 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Hinzu kommt dann noch die Dividende, und das Ganze auf fünf Jahre gerechnet bedeutet ca. 1,5 Mrd. Euro für die niedersächsischen Hochschulen. Ungefähr 10 % der Summe kommen der LUH zu Gute. Dieses Geld darf allerdings nur für Projekte und nicht für Bau oder Sanierungen genutzt werden.
Fragen und Antworten zum Bericht des Präsidiums
Frage: Was ist mit den alten Gebäuden der LUH, z.B. dem Wellenkanal in Marienwerder? Gibt es eine Nachnutzung?
Antwort: Der alte Wellenkanal wird parallel zum neuen Kanal nachgenutzt. Dies bietet die Möglichkeit Forschungsprojekte schneller abzuarbeiten. Bei anderen Gebäuden gibt es mehrere Optionen: Alte Gebäude müssen teilweise umgebaut werden, um sie nachnutzen zu können. Andere kann man direkt ohne größere Umbauten nachnutzen. Wieder andere müssen jedoch abgerissen werden.
Frage: Was unternimmt die LUH in Sachen Klimaneutralität?
Antwort: Die EUList-Allianz beschäftigt sich unter anderem auch mit Nachhaltigkeit. Die Gebäude der LUH sollen bis 2030 Photovoltaik-Anlagen auf die Dächer bekommen – das ist zwar nur ein Baustein, aber ein erster Schritt zur Klimaneutralität. Bei Neubauten und einigen existierenden Gebäuden müssen energiesparende Elemente eingebaut werden – z. B. die neue Fassade am Gebäude 3408 (Hochhaus Appelstraße).
Frage: Am Gebäude 3408 fallen durch die Sanierung alle überdachten Fahrradparkplätze weg. Soll hier Ersatz geschaffen werden?
Antwort: Die LUH hat durch die Schaffung des Green Office das Thema Nachhaltigkeit bereits auf der Agenda. Nach Beendigung der Bauphase soll eine Abwägung der Notwendigkeit der Fahrradparkplätze und der benötigten Auto-Parkplätze erfolgen. Die LUH hat Absprachen mit der Stadt Hannover, dass Anwohnende die Uni-Parkplätze mitnutzen und im Gegenzug Uni-Mitarbeitende auch an den umliegenden Straßen parken können.
Frage: Wie steht die LUH zur Entfristung von Wissenschaftlichen Mitarbeitenden? Wird sich durch die Stiftungswerdung da etwas zum Positiven ändern?
Antwort: Durch die Stiftungswerdung wird sich leider nichts ändern. Die Mittel, die der LUH zur Verfügung stehen, sind zu großen Teilen befristete Projektmittel und aus befristeten Mitteln können leider keine Dauerstellen geschaffen werden. Die Finanzierung wird zukünftig wohl noch weiter in Richtung Befristung gehen. Solange die Grundfinanzierung der Hochschulen so schlecht ist, sind Hochschulen quasi dazu gezwungen Projekte einzuwerben um die Forschung voranzutreiben. Es gibt aber in jeder Fakultät ein Dauerstellenkonzept, in dem „Daueraufgaben“ auch wirklich dauerhaft vergeben werden können. Und es gibt inzwischen auch einige Dauerstellen, die aus Drittmitteln finanziert werden. Die Länge der Arbeitsvertragsdauer ist inzwischen viel länger als etwa vor 20 Jahren. Allerdings haben sich auch die Anforderungen an eine Promotion stark verändert. Durch die zunehmende weltweite Vernetzung nimmt die Zahl der für eine internationale Sichtbarkeit benötigten Veröffentlichungen zu. Ein weiterer Grund dafür, dass Arbeitsverträge mit Wissenschaftlichen Mitarbeitenden befristet werden, ist das immer noch unzureichende Wissenschaftszeitvertragsgesetz, obwohl die Gewerkschaft ver.di sich schon lange für eine bessere Grundfinanzierung der Hochschulen einsetzt.
Frage: Hat diese schlechte Verhandlungsposition vielleicht etwas mit dem geringen Organisationgrad an der Uni zu tun?
Antwort: Applaus aus dem Publikum. Ja, mit Sicherheit. Wer etwas daran ändern möchte, kann jederzeit Mitglied der Gewerkschaft werden.
TOP Gleitzeit
Frau Grube berichtete, dass es im Jahr 2019 eigentlich schon einen fertigen Entwurf für eine neue Gleitzeitvereinbarung gab. In verschiedenen Vorstellungsrunden des Entwurfs gab es noch einige Bedenken bezüglich der neuen Regelungen, und dann kam Corona. Also wurde die DV immer weiter in Absprachen mit der Dienststelle angepasst, bis in diesem Jahr endlich eine gute Vereinbarung abgeschlossen werden konnte.
Nach offiziellen Angaben fallen 90 % aller Beschäftigten unter die Regelungen der festen Arbeitszeit. Personalrat und Dienststelle wissen aber auch, dass dies nicht die Realität wiedergibt. Es gibt viele Einrichtungen, die im Laufe der Jahr(zehnt)e eigene Arbeitszeitmodelle und ebenfalls eigene Zeiterfassungsmethoden eingeführt haben. Daher müssen bereits bestehende und geregelte Arbeitszeitmodelle in die neue Dienstvereinbarung überführt werden, damit für alle Beschäftigten die gleichen Rahmenbedingungen gelten. Bisher war es üblich, für jede Einrichtung, die an der Gleitzeit teilnehmen möchte, eine eigene Dienstvereinbarung zu erarbeiten. Dies bedeutete aber auch immer viel Arbeit für alle Beteiligten und ist nun nicht mehr nötig.
Was bedeutet die neue Gleitzeit-Dienstvereinbarung konkret?
Der Arbeitszeitrahmen Montag bis Freitag von 6:00 – 20:00 Uhr bleibt gleich. Die Kernarbeitszeit aber fällt weg. Es gibt nur noch eine zentrale elektronische Zeiterfassung mit geregelten Zugriffsrechten sowie verlässlichen Löschfristen.
Ebenfalls neu ist das Ampelsystem. Hier können in der grünen Phase bis zu 40 Plusstunden sowie bis zu 10 Minusstunden in Eigenkontrolle aufgebaut werden.
Werden die genannten Bereiche überschritten, befindet man sich in der gelben Phase und das System generiert einen Hinweis, dies innerhalb des Quartals wieder auszugleichen, um in die grüne Phase zurückzukehren.
Übersteigt man aber die Stunden auf über 60 Plus bzw. über 20 Minus, kommt man in die rote Phase und das System generiert eine Mail an die vorgesetzte Person. Diese soll dann in einem Fürsorgegespräch mit der betroffenen Person klären, was nötig ist, um wieder in den grünen Bereich zurückzukehren.
Weiterhin wurde mit der neuen Dienstvereinbarung die Möglichkeit geschaffen, Servicezeiten von Teams innerhalb der Gleitzeit abzudecken. Dies war bisher als Funktionszeit gesondert geregelt. Außerdem ist eine Schlichtungsstelle eingerichtet worden, welche paritätisch mit dem Personaldezernat und dem Personalrat besetzt ist. Des Weiteren gibt es im System ein komfortables Antrags- und Genehmigungsverfahren für Urlaub und Zeitausgleich.
All diese Regelungen sollen den ungesetzlichen Wildwuchs eindämmen und auch sicherstellen, dass EU-Recht eingehalten wird. Außerdem bedeutet dies Flexibilität für die Beschäftigten.
Einrichtungen können sich für ein Jahr zur Erprobung dieser Dienstvereinbarung anschließen.
Nachfragen zum Thema Gleitzeit-DV
Frage: Haben Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigte die gleichen Stundengrenzen im Ampelsystem? Oder werden die Plus- bzw. Minusstunden gemäß dem Teilzeitanteil angepasst?
Antwort: Leider kann das Zeiterfassungssystem das technisch nicht umsetzen. Es gelten also die gleichen Stunden im Ampelsystem, unabhängig davon ob man Teilzeit oder Vollzeit arbeitet.
Frage: Gelten für Wissenschaftliche Mitarbeitende die gleichen Arbeitszeiten wie für alle anderen, auch in Prüfungszeiträumen, bei Tagungen etc.?
Antwort: Das Arbeitszeitgesetz gilt auch für Wissenschaftler*innen. Die Arbeitszeiten können aber ggf. gemäß den Anforderungen angepasst werden. Die Gesetzgebung hat das Arbeitszeitgesetz geschaffen, um die Gesundheit der Arbeitnehmenden nicht zu gefährden – bitte beuten Sie sich nicht selbst aus, indem Sie die Regelungen konsequent missachten!
Frage: Lehre findet manchmal auch außerhalb des Zeitkorridors der Zeiterfassung statt. Wie passt das zusammen? Was ist mit Versuchen, die auch außerhalb des Arbeitszeitkorridors betreut werden müssen? Was ist mit dem Versicherungsschutz der LUK?
Antwort: Der Arbeitszeitkorridor kann angepasst werden. Allerdings sollte man die abgesprochenen Regelungen auch einhalten und nicht auf Zuruf gegen alle Regeln arbeiten. Angeordnete Wochenendarbeit und Nachtarbeit sind natürlich mitbestimmungspflichtig und die Beschäftigten erhalten Zulagen.
Frage: Gelten für Wissenschaftliche Mitarbeitende andere Regeln, als für andere Beschäftigte? Das Rundschreiben dazu ist missverständlich formuliert!
Antwort: Das Rundschreiben wurde im Zuge der neuen Gleitzeitregelung angepasst. Dabei kam es zu der missverständlichen Formulierung. Der Text im Rundschreiben soll neu formuliert werden, um klarzustellen, dass alle Regelungen auch für Wissenschaftliche Mitarbeitende gelten.
Wortmeldung: Ein Appell aus dem Publikum ans Präsidium und an die Gewerkschaft: Um einer Entgrenzung der Arbeit in der Wissenschaft entgegen zu wirken, müssen Hochschulen gemeinsam daran arbeiten, dass Wissenschaftler*innen nicht mehr über den Vertrag hinaus arbeiten müssen, um überhaupt Karriere machen zu können.
TOP Homeoffice und mobile Arbeit
Frau Dolle aus dem Dezernat 2 hatte eine Umfrage zur Arbeitszufriedenheit nach Einführung der Möglichkeiten von Homeoffice und mobilem Arbeiten durchgeführt. Leider konnte sie nur einen der beiden Personalversammlungs-Termine persönlich wahrnehmen und wurde am anderen Termin durch unsere Kollegin Regina Garcia vertreten.
Im Februar und März 2023 wurden alle Beschäftigten (7.038 Personen inklusive der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte) zur Teilnahme an der Umfrage eingeladen. Diese war natürlich anonym und freiwillig. Knapp 2.000 auswertbare Fragebögen kamen so zusammen. In der Umfrage ging es darum herauszufinden, wie die neuen flexiblen Arbeitsformen angenommen werden.
Es zeigte sich, dass mehr als die Hälfte der Teilnehmenden der Umfrage die mobile Arbeit praktizieren, weniger als 10 % im Homeoffice sind, nicht ganz 13 % geben an, beides zu praktizieren und knapp ein Viertel nahm zum Zeitpunkt der Umfrage keines der beiden Angebote wahr.
Knapp 45 % der Beschäftigten, die sich an der Umfrage beteiligten, kamen aus Technik und Verwaltung und ca. 39 % aus dem wissenschaftlichen Bereich. Der Rest teilte sich unter Hilfskräften, Professor*innen und Auszubildenden auf.
Ebenfalls wurde evaluiert, warum Homeoffice und mobile Arbeit nicht genutzt werden. Bei dieser Fragestellung waren Mehrfachantworten möglich. Hier ist mit knapp 22 % die am häufigsten gegebene Antwort, dass die Tätigkeit hierfür nicht geeignet sei. Es folgen Antworten wie fehlende technische Voraussetzungen, die Teilnahme sei betrieblich nicht gewünscht oder auch, dass sie die Zusammenarbeit vor Ort erschweren würde. Auch der bürokratische Aufwand sei für viele noch zu hoch. Die gesamten Forschungsergebnisse sind auch auf im Beschäftigtenportal nachzulesen (Link zur Infoseite über die Beschäftigtenbefragung).
Nachfragen zum Thema Mobile Arbeit und Homeoffice
Frage: Wird die Dienstvereinbarung über das momentane Ende hinaus verlängert?
Antwort: Ja, sie wird verlängert, zunächst nur befristet, aber nachdem wir Stiftung geworden sind, soll sie dauerhaft gelten.
Frage: Gibt es schon Überlegungen zur Digitaltelefonie?
Antwort: Derzeit läuft dazu ein Pilotprojekt. Das Thema steht jedoch nicht akut auf der Tagesordnung.
TOP Jobticket
Frau Grube erinnerte an die medienwirksame Verkündung im April / Mai 2023 von Oberbürgermeister Onay und Regionspräsident Krach zur Einführung eines Jobtickets für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Vergessen wurde leider, einen Hinweis auf die Unterschiede zwischen TVöD und TV-L zu geben. Die Wahrheit ist hier nämlich, dass das sogenannte Hannover-Ticket im Moment lediglich für den TVöD möglich ist – für den TV-L allerdings nicht.
Um mal wieder ein aktuelles Stimmungsbild unserer Beschäftigten hierzu zu bekommen, fragten wir einfach mal unter den Anwesenden ab, ob sie an einem Jobticket interessiert wären. Diese spontane und natürlich nicht repräsentative Umfrage zeigte, dass ca. 2/3 der Anwesenden sich ein Jobticket wünschen.
TOP Tarifverhandlungen
Die Kolleg*innen Bettina Aichinger und Anh-Vu Phan berichteten als ver.di Mitglieder stellvertretend für unseren zuständigen ver.di-Sekretär, der nicht persönlich vor Ort sein konnte.
Wie bekannt ist, sollten im Oktober nach der Personalversammlung die Verhandlungen für einen neuen Tarifvertrag starten.
Der zum Zeitpunkt der Personalversammlung bereits vorliegende Abschluss von Bund und Kommunen war uns hier bereits einen Schritt voraus. Dieser teilt sich in einen steuerfreien Inflationsausgleich als Einmalzahlung sowie einen Sockelbetrag von 200 Euro und einer prozentualen Erhöhung von 5,5% auf. Dieser Abschluss kam aber erst nach massiven Streiks und einer Schlichtung zustande.
Da in unserem Tarifvertrag eine Schlichtung nicht vorgesehen ist, kam es umso mehr darauf an, dass wir in der Tarifauseinandersetzung möglichst viele Kolleg*innen mobilisieren.
Nachfragen zu den Tarifverhandlungen
Frage: Wie lange muss man Gewerkschaftsmitglied sein, um Anspruch auf Streikgeld zu haben?
Antwort: Volles Streikgeld gibt es ab einer Mitgliedschaft von mindestens einem Jahr. Wenn man am Streiktag rückwirkend eintritt, gibt es aber zumindest ein reduziertes Streikgeld.
Frage: Gilt der TV-L nach der Stiftungswerdung weiterhin für die Uni?
Antwort: Wir sind dann nur noch Anwender*innen des Tarifvertrags, keine direkten Tarifpartner*innen mehr. Der Tarifvertrag gilt aber dennoch weiterhin für uns.
Offene Fragen
Frage: Wie geht’s mit der Umstrukturierung der Naturwissenschaftlichen Fakultät weiter? Wie ist der Zeitplan bei der weiteren Umsetzung?
Antwort: Soweit wir wissen, sind bisher bis auf zwei Personen alle untergebracht. Die Umsetzung der Schließung ist bisher sehr schlecht gelaufen. Das sollte beim nächsten Schritt eindeutig besser werden. Der Personalrat findet den Umgang mit den betroffenen Personen wenig wertschätzend und appelliert an die Dekanin für den nächsten Schritt Lehren aus dieser Situation zu ziehen. Die Schließung des Gartenbaus ist bereits seit mehr als 10 Jahren bekannt und es wurden keine geeigneten Maßnahmen getroffen. Auch das Präsidium ist mit der Situation mehr als unzufrieden.
Alles in allem waren es zwei wirklich schöne Veranstaltungen. Danke an alle Kolleg*innen, die dabei waren und mitgemacht haben! Wir freuen uns auf die nächste Personalversammlung!